Kurzantwort: 38 Cent — auch 2027, ab dem ersten Kilometer
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) beträgt auch 2027 0,38 € pro Entfernungskilometer — ab dem ersten Kilometer. Das ist seit dem 1. Januar 2026 geltendes Recht (Steueränderungsgesetz 2025, § 9 EStG) und dauerhaft, ohne Enddatum. Die im Netz kursierende Behauptung, der Satz falle 2027 auf 30 Cent zurück, ist falsch. Bei 20 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen ergeben sich 1.672 € Werbungskosten im Jahr. Berechnen Sie oben Ihren Betrag.
Pendlerpauschale nach Entfernung (pro Jahr)
| Einfache Entfernung | 220 Arbeitstage | 230 Arbeitstage |
|---|---|---|
| 5 km | 418 € | 437 € |
| 10 km | 836 € | 874 € |
| 15 km | 1.254 € | 1.311 € |
| 20 km | 1.672 € | 1.748 € |
| 25 km | 2.090 € | 2.185 € |
| 30 km | 2.508 € | 2.622 € |
| 40 km | 3.344 € | 3.496 € |
| 50 km | 4.180 € | 4.370 € |
0,38 € × km × Tage. Absetzbar ist nur, was den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €, Reform 2027 plant 1.430 €) übersteigt — bei 220 Tagen lohnt sich die Pendlerpauschale allein ab etwa 15 km Entfernung.
Warum das 30-Cent-Gerücht falsch ist
Bis 2025 galt eine Staffel: 30 Cent für die ersten 20 km, 38 Cent ab dem 21. km — und diese Fernpendler-Regel war bis 2026 befristet. Ohne neues Gesetz wäre 2027 tatsächlich der alte Satz zurückgekehrt. Doch das Steueränderungsgesetz 2025 (im Bundesgesetzblatt am 23. Dezember 2025 verkündet) hat die Staffel abgeschafft und den einheitlichen 38-Cent-Satz unbefristet festgeschrieben. Die Bundesregierung rechnet selbst mit Steuerausfällen von rund 1,9 Mrd. € im Jahr 2027 durch diese Regelung — ein weiterer Beleg, dass sie 2027 gilt.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
Einfache Strecke: Es zählt die kürzeste (oder verkehrsgünstigste) einfache Entfernung Wohnung–Arbeitsstätte, nicht Hin- und Rückweg. Verkehrsmittel egal: Auto, Bahn, Rad oder zu Fuß — die Pauschale ist gleich; bei ÖPNV dürfen höhere tatsächliche Kosten angesetzt werden. Homeoffice: Für Tage zu Hause gibt es stattdessen die Tagespauschale von 6 € (max. 1.260 €/Jahr) — nie beides am selben Tag. Doppelte Haushaltsführung: Auch Familienheimfahrten werden mit 0,38 € je km berechnet. Geringverdiener: Wer keine Steuer zahlt, bekommt ab dem 21. km die Mobilitätsprämie (14 % der Pauschale).