Entfernungspauschale · 0,38 € seit 2026 dauerhaft

Pendlerpauschale 2027
38 Cent bleiben

Zuletzt aktualisiert: 7. November 2026

Kein Rückfall auf 30 Cent: Die Entfernungspauschale gilt 2027 unverändert mit 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Berechnen Sie Ihre Werbungskosten.

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Kurzantwort: 38 Cent — auch 2027, ab dem ersten Kilometer

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) beträgt auch 2027 0,38 € pro Entfernungskilometer — ab dem ersten Kilometer. Das ist seit dem 1. Januar 2026 geltendes Recht (Steueränderungsgesetz 2025, § 9 EStG) und dauerhaft, ohne Enddatum. Die im Netz kursierende Behauptung, der Satz falle 2027 auf 30 Cent zurück, ist falsch. Bei 20 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen ergeben sich 1.672 € Werbungskosten im Jahr. Berechnen Sie oben Ihren Betrag.

Pendlerpauschale nach Entfernung (pro Jahr)

Einfache Entfernung220 Arbeitstage230 Arbeitstage
5 km418 €437 €
10 km836 €874 €
15 km1.254 €1.311 €
20 km1.672 €1.748 €
25 km2.090 €2.185 €
30 km2.508 €2.622 €
40 km3.344 €3.496 €
50 km4.180 €4.370 €

0,38 € × km × Tage. Absetzbar ist nur, was den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €, Reform 2027 plant 1.430 €) übersteigt — bei 220 Tagen lohnt sich die Pendlerpauschale allein ab etwa 15 km Entfernung.

Warum das 30-Cent-Gerücht falsch ist

Bis 2025 galt eine Staffel: 30 Cent für die ersten 20 km, 38 Cent ab dem 21. km — und diese Fernpendler-Regel war bis 2026 befristet. Ohne neues Gesetz wäre 2027 tatsächlich der alte Satz zurückgekehrt. Doch das Steueränderungsgesetz 2025 (im Bundesgesetzblatt am 23. Dezember 2025 verkündet) hat die Staffel abgeschafft und den einheitlichen 38-Cent-Satz unbefristet festgeschrieben. Die Bundesregierung rechnet selbst mit Steuerausfällen von rund 1,9 Mrd. € im Jahr 2027 durch diese Regelung — ein weiterer Beleg, dass sie 2027 gilt.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

Einfache Strecke: Es zählt die kürzeste (oder verkehrsgünstigste) einfache Entfernung Wohnung–Arbeitsstätte, nicht Hin- und Rückweg. Verkehrsmittel egal: Auto, Bahn, Rad oder zu Fuß — die Pauschale ist gleich; bei ÖPNV dürfen höhere tatsächliche Kosten angesetzt werden. Homeoffice: Für Tage zu Hause gibt es stattdessen die Tagespauschale von 6 € (max. 1.260 €/Jahr) — nie beides am selben Tag. Doppelte Haushaltsführung: Auch Familienheimfahrten werden mit 0,38 € je km berechnet. Geringverdiener: Wer keine Steuer zahlt, bekommt ab dem 21. km die Mobilitätsprämie (14 % der Pauschale).

Häufige Fragen zur Pendlerpauschale 2027

Sinkt die Pendlerpauschale 2027 wieder auf 30 Cent?
Nein. Das Gerücht ist falsch: Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde der einheitliche Satz von 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft und ohne Befristung eingeführt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Die alte Staffel (30/38 Cent) wäre ursprünglich ausgelaufen — genau diese Befristung hat das Gesetz aufgehoben.
Wie berechne ich meine Pendlerpauschale?
Einfache Entfernung (km) × 0,38 € × Arbeitstage. Beispiel: 20 km × 0,38 € × 220 Tage = 1.672 € Werbungskosten im Jahr. Es zählt nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg.
Gilt die Pauschale auch für Fahrrad und Bahn?
Ja. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig — sie gilt für Auto, Bahn, Fahrrad und sogar zu Fuß. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt und höhere tatsächliche Kosten hat (z. B. Deutschlandticket), darf stattdessen die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen.
Was ist besser: Pendlerpauschale oder Homeoffice-Pauschale?
Pro Tag geht nur eines von beiden. Für Homeoffice-Tage gibt es 6 € (max. 1.260 € im Jahr). Ab etwa 16 km Arbeitsweg ist die Pendlerpauschale pro Tag höher (16 km × 0,38 € = 6,08 €). Beide Beträge zählen zu den Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Was ist die Mobilitätsprämie?
Wer so wenig verdient, dass er keine Einkommensteuer zahlt (unter dem Grundfreibetrag), kann für Fernpendelwege ab dem 21. Kilometer die Mobilitätsprämie beantragen — 14 % der Pauschale für die Kilometer ab 21. Sie wird über die Steuererklärung ausgezahlt.