SK 2: Alleinerziehend · Entlastungsbetrag 4.260 €

Steuerklasse 2 Rechner
Alleinerziehende – 2026

Nettolohn für Alleinerziehende in Steuerklasse 2 mit Entlastungsbetrag 2026 exakt berechnen.

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Was ist Steuerklasse 2? Grundlagen für Alleinerziehende

Steuerklasse 2 ist die Steuerklasse für Alleinerziehende in Deutschland. Sie bietet gegenüber Steuerklasse 1 einen entscheidenden Vorteil: den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der die monatliche Lohnsteuer spürbar senkt. Rund 1,8 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland sind in Steuerklasse 2 eingestuft.

Wichtig: SK 2 wird nicht automatisch zugeteilt. Alleinerziehende müssen die Steuerklasse aktiv beim Finanzamt beantragen. Wer das versäumt, zahlt unnötig zu viel Lohnsteuer — denn ohne Antrag bleibt man in SK 1.

Voraussetzungen für Steuerklasse 2

Steuerklasse 2 erhalten Arbeitnehmer, die alle drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens ein Kind lebt im selben Haushalt
  • Für das Kind besteht Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag
  • Keine andere volljährige Person lebt im Haushalt (außer dem Kind selbst)

Besonders der dritte Punkt wird oft übersehen: Sobald ein neuer Partner (auch ohne Trauschein), Eltern oder andere Volljährige in den Haushalt einziehen, entfällt SK 2 sofort — auch wenn noch Kinder im Haushalt leben.

Freibeträge in Steuerklasse 2 – 2026

FreibetragBetrag 2026Bemerkung
Grundfreibetrag12.348 €/JahrWie SK 1
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €/JahrWie SK 1
Entlastungsbetrag Alleinerziehende4.260 €/Jahr (1. Kind)+240 € je weiteres Kind
Entlastungsbetrag bei 2 Kindern4.500 €/Jahr4.260 + 240 €
Entlastungsbetrag bei 3 Kindern4.740 €/Jahr4.260 + 2×240 €

Nettolohn Steuerklasse 2 – Tabelle 2026

Näherungswerte für das Nettogehalt in SK 2 bei verschiedenen Bruttogehältern. Berechnung: GKV, NRW, Geb. 1985, 1 Kind, keine Kirchensteuer.

Brutto/MonatNetto SK 2Netto SK 1Vorteil SK 2
1.500 €~ 1.313 €~ 1.223 €+ 90 €
2.000 €~ 1.668 €~ 1.573 €+ 95 €
2.500 €~ 1.990 €~ 1.895 €+ 95 €
3.000 €~ 2.130 €~ 2.024 €+ 106 €
3.500 €~ 2.410 €~ 2.300 €+ 110 €
4.000 €~ 2.685 €~ 2.570 €+ 115 €

Näherungswerte 2026. Für exaktes Ergebnis: Rechner oben nutzen.

Wie beantrage ich Steuerklasse 2?

Da SK 2 nicht automatisch zugeteilt wird, ist ein aktiver Antrag notwendig. Es gibt zwei Wege:

Weg 1: Online über ELSTER

  1. Kostenloses Konto auf elster.de erstellen (einmalige Registrierung)
  2. Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" ausfüllen
  3. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eintragen
  4. Antrag elektronisch übermitteln
  5. Das Finanzamt trägt den Freibetrag in die ELStAM-Datenbank ein — der Arbeitgeber erhält die neue Steuerklasse automatisch

Weg 2: Direkt beim Finanzamt

Das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" kann auch ausgedruckt und beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2–4 Wochen.

Rechenbeispiel: 2.500 € brutto, SK 2, 1 Kind

PostenSK 1SK 2
Bruttogehalt2.500,00 €2.500,00 €
Lohnsteuer– 251,00 €– 162,00 €
Solidaritätszuschlag– 0,00 €– 0,00 €
Sozialversicherung gesamt– 524,00 €– 524,00 €
Nettogehalt ca.~ 1.895 €~ 1.990 €
Ersparnis SK 2+ 95 € / Monat = 1.140 € / Jahr

Wann endet Steuerklasse 2?

Die Steuerklasse 2 endet automatisch oder muss gewechselt werden, wenn:

Wegfall der Voraussetzungen

  • Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft → Wechsel zu SK 3 oder 4
  • Neue Lebensgemeinschaft (volljährige Person zieht ein) → Wechsel zu SK 1
  • Kind zieht aus dem Haushalt aus → Wechsel zu SK 1
  • Kind wird 25 Jahre alt (kein Kindergeld mehr) → ggf. Wegfall

Wichtig: Den Wegfall der Voraussetzungen müssen Arbeitnehmer dem Finanzamt unverzüglich melden. Wer zu Unrecht SK 2 nutzt, muss Lohnsteuer nachzahlen.

Steuerklasse 2 und Elterngeld

Das Elterngeld wird auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Da SK 2 ein höheres Nettoeinkommen ergibt als SK 1, kann ein rechtzeitiger Wechsel zu SK 2 vor der Schwangerschaft das Elterngeld erhöhen.

Bei bereits bestehender Alleinerziehenden-Situation und geplantem weiteren Kind sollte SK 2 so früh wie möglich beantragt werden — der Wechsel wirkt sich nicht rückwirkend auf das Elterngeld aus.

Häufige Fragen zu Steuerklasse 2

Wer bekommt Steuerklasse 2?
Alleinerziehende Arbeitnehmer, die mit mindestens einem Kind (unter 18, oder unter 25 bei Ausbildung/Studium) im gleichen Haushalt leben, für das Kindergeld bezogen wird. Keine weitere volljährige Person darf im Haushalt wohnen. Der Antrag muss aktiv beim Finanzamt gestellt werden.
Wie hoch ist der Vorteil von SK 2 gegenüber SK 1?
Im Schnitt ca. 90–120 € mehr netto pro Monat — das sind über 1.000 € pro Jahr. Der Entlastungsbetrag von 4.260 €/Jahr (1. Kind) reduziert die monatliche Lohnsteuer direkt. Bei jedem weiteren Kind kommen 240 € im Jahr dazu.
Was passiert wenn ich wieder heirate?
Bei Heirat oder eingetragener Lebenspartnerschaft wechselt die Steuerklasse automatisch zu SK 3 (bei unterschiedlichem Einkommen) oder SK 4 (bei ähnlichem Einkommen). Das Finanzamt muss informiert werden — die Steuerklasse 2 endet mit dem Monat der Eheschließung.
Kann ich SK 2 rückwirkend beantragen?
Ja, über die Einkommensteuererklärung. Wer SK 2 nicht rechtzeitig beantragt hat und in SK 1 geblieben ist, kann in der Steuererklärung den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nachträglich geltend machen. Das Finanzamt erstattet dann die Differenz — rückwirkend für bis zu 4 Jahre.
Gilt SK 2 auch für getrennt lebende Elternteile mit Wechselmodell?
Im echten Wechselmodell (Kind lebt je 50 % bei beiden Elternteilen) kann nur ein Elternteil SK 2 beantragen — derjenige, der das Kindergeld erhält. Der andere Elternteil bleibt in SK 1, kann aber den halben Entlastungsbetrag per Steuererklärung beantragen.
Wie viel Netto bei 3.000 € brutto in SK 2?
Bei 3.000 € Bruttogehalt in SK 2 (1 Kind, GKV, NRW, keine Kirchensteuer) bleiben ca. 2.130 € netto — das sind ca. 106 € mehr als in SK 1. Für ein exaktes Ergebnis: Rechner oben nutzen.