Solidaritätszuschlag 2026 – Wer zahlt noch?
Kurz & klar: Ca. 90% aller Arbeitnehmer zahlen 2026 keinen Solidaritätszuschlag. Der Soli wurde 2021 für die meisten Steuerzahler abgeschafft. Nur Spitzenverdiener zahlen ihn noch.
Die Freigrenze 2026
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Er wird jedoch erst erhoben, wenn die jährliche Lohnsteuer die Freigrenze überschreitet:
| Veranlagungsart | Soli-Freigrenze 2026 | Entspricht ca. Jahresbrutto |
|---|---|---|
| Einzelveranlagung (SK 1) | 20.350 € Jahres-Lohnsteuer | ca. 72.000 €/Jahr brutto |
| Zusammenveranlagung (SK 3/4) | 40.700 € Jahres-Lohnsteuer | ca. 144.000 €/Jahr brutto |
Wer zahlt den Soli 2026?
Nur wer in Steuerklasse 1 mehr als ca. 6.000 Euro brutto pro Monat verdient, zahlt noch den vollen Soli. Für Einkommen zwischen der Freigrenze und dem vollen Satz gibt es eine Milderungszone, in der ein reduzierter Soli anfällt.
Soli-Beispiele 2026
| Monatsbrutto | SK 1 | Soli/Monat |
|---|---|---|
| 2.000 € | Kein Soli | 0,00 € |
| 3.500 € | Kein Soli | 0,00 € |
| 5.000 € | Kein Soli | 0,00 € |
| 7.000 € | Teilweise Soli | ca. 15 € |
| 10.000 € | Voller Soli | ca. 68 € |
Exakte Berechnung mit Ihrem Gehalt: Brutto-Netto-Rechner 2026
Häufige Fragen
Zahle ich 2026 noch Solidaritätszuschlag?
Wahrscheinlich nicht. Ca. 90% der Arbeitnehmer sind seit 2021 vom Soli befreit. In SK 1 zahlen Sie erst Soli wenn Ihr Jahresbrutto ca. 72.000 Euro übersteigt. Nutzen Sie den Rechner oben für Ihre genaue Situation.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag 2026?
Der Satz beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Aber: Er wird erst ab der Freigrenze von 20.350 Euro Jahres-Lohnsteuer erhoben (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 Euro (Zusammenveranlagung).
Wann wird der Soli komplett abgeschafft?
Eine vollständige Abschaffung ist politisch diskutiert aber noch nicht beschlossen. Stand 2026 gilt: die Freigrenze bleibt bei 20.350 Euro Jahres-Lohnsteuer. Änderungen sind möglich aber nicht sicher.
Zahlen Kapitalgesellschaften noch Soli?
Ja. Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen (GmbH, AG) zahlen weiterhin den vollen Soli von 5,5% auf ihre Körperschaftsteuer. Die Abschaffung betrifft nur natürliche Personen bis zur Freigrenze.