Nettolohn · Brutto zu Netto · 2026

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Steuerklasse 6 Abzüge 2026 – Was wird abgezogen?

In Steuerklasse 6 gibt es keinen Grundfreibetrag. Das bedeutet: Jeder Euro vom ersten Cent an wird besteuert. Die Abzüge sind daher deutlich höher als in allen anderen Steuerklassen.

Abzüge Steuerklasse 6 – Beispielrechnungen 2026 (SK1 als Hauptjob, NRW, GKV, keine Kirchensteuer):

BruttogehaltLohnsteuerSozialabgabenNettogehalt
800 € brutto− 168 €− 165 €≈ 467 € netto
1.000 € brutto− 235 €− 207 €≈ 558 € netto
1.500 € brutto− 390 €− 310 €≈ 800 € netto
2.000 € brutto− 558 €− 413 €≈ 1.029 € netto

Die genauen Abzüge hängen von Ihrem Bundesland, der Krankenversicherung und dem Kirchensteuerstatus ab. Berechnen Sie Ihren individuellen Nettolohn im Zweitjob mit unserem kostenlosen Rechner oben.

Was ist Steuerklasse 6? Grundlagen für Zweitjob-Inhaber

Steuerklasse 6 gilt automatisch für jeden weiteren sozialversicherungspflichtigen Job neben dem Hauptarbeitsverhältnis. Sie ist nicht wählbar — das Finanzamt weist sie zu, sobald ein zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis neben dem Hauptjob aufgenommen wird. Mit über 3 Millionen betroffenen Arbeitnehmern in Deutschland ist SK 6 die häufigste Zusatzsteuerklasse.

Der entscheidende Unterschied zu allen anderen Steuerklassen: SK 6 hat keinen Grundfreibetrag, keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag und keine Sonderausgabenpauschale. Die Lohnsteuer beginnt ab dem ersten Euro — und das nach dem höchsten progressiven Steuertarif, der dem Hauptjob-Einkommen entspricht.

Wer ist in Steuerklasse 6?

  • Arbeitnehmer mit zwei oder mehr sozialversicherungspflichtigen Jobs
  • Arbeitnehmer mit einem Hauptjob und einem Nebenjob über der Minijob-Grenze (556 € / Monat)
  • Personen mit zwei gleichzeitigen Beschäftigungen — SK 6 wird dem Job mit dem niedrigeren Lohn zugewiesen
  • Arbeitnehmer, die keiner Steuerklasse zugeordnet wurden (z. B. bei fehlendem ELStAM-Abruf)

Freibeträge in Steuerklasse 6 – 2026

FreibetragSK 6 (2026)SK 1 (zum Vergleich)
Grundfreibetrag0 €12.348 €/Jahr
Arbeitnehmer-Pauschbetrag0 €1.230 €/Jahr
Sonderausgaben-Pauschbetrag0 €36 €/Jahr
Lohnsteuer beginntAb 1. EuroAb ca. 1.130 €/Monat

Alle Freibeträge sind im Hauptjob bereits verbraucht. Deshalb Lohnsteuer ab dem ersten Euro im Zweitjob.

Nettolohn Steuerklasse 6 – Tabelle 2026

Näherungswerte für das Nettogehalt im Zweitjob in SK 6. Berechnung: GKV, NRW, Geb. 1985, keine Kirchensteuer, Hauptjob 3.000 € brutto.

Brutto ZweitjobNetto SK 6Lohnsteuer ca.SV-BeiträgeAbzüge gesamt
500 €~ 295 €~ 105 €~ 100 €~ 41 %
750 €~ 420 €~ 175 €~ 155 €~ 44 %
1.000 €~ 561 €~ 280 €~ 209 €~ 44 %
1.500 €~ 820 €~ 450 €~ 315 €~ 45 %
2.000 €~ 1.050 €~ 650 €~ 418 €~ 47 %
2.500 €~ 1.250 €~ 850 €~ 524 €~ 50 %
3.000 €~ 1.450 €~ 1.070 €~ 611 €~ 52 %

Näherungswerte 2026. GKV · NRW · Geb. 1985 · Hauptjob 3.000 €. Die tatsächliche Lohnsteuer hängt stark vom Hauptjob-Einkommen ab. Für exaktes Ergebnis: Rechner oben nutzen.

Warum ist die Lohnsteuer in SK 6 so hoch?

Das deutsche Lohnsteuersystem geht davon aus, dass alle persönlichen Freibeträge bereits im Hauptjob (SK 1–5) vollständig verbraucht wurden. Der Zweitjob-Arbeitgeber muss daher das Einkommen so besteuern, als hätte man bereits den Grenzsteuersatz des Hauptjobs erreicht.

Das Grenzsteuersatz-Prinzip erklärt

Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv: Je mehr man verdient, desto höher der Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro (Grenzsteuersatz). Bei einem Hauptjob mit 3.000 € brutto liegt der Grenzsteuersatz bereits bei ca. 35 %. Jeder weitere Euro aus dem Zweitjob wird daher sofort mit 35 % Lohnsteuer belastet — ohne dass man erst den steuerfreien Grundfreibetrag von 12.348 € „aufbraucht".

Rechenbeispiel: Hauptjob 3.000 €, Zweitjob 1.000 € in SK 6

PostenHauptjob (SK 1)Zweitjob (SK 6)
Bruttogehalt/Monat3.000,00 €1.000,00 €
Lohnsteuer/Monat~ 365 €~ 280 €
Solidaritätszuschlag0,00 €0,00 €
Rentenversicherung (9,30 %)~ 279 €~ 93 €
Krankenversicherung (8,175 %)~ 245 €~ 82 €
Pflegeversicherung (1,70 %)~ 51 €~ 17 €
Arbeitslosenversicherung (1,30 %)~ 39 €~ 13 €
Nettogehalt ca.~ 2.021 €~ 515 €
Effektive Abzugsquote~ 32,6 %~ 48,5 %

Näherungswerte. Der Zweitjob wird mit fast 50 % Abzügen belastet — doppelt so hoch wie der gefühlte Abzug im Hauptjob.

Steuerklasse 6 vs. alle anderen Steuerklassen

SK 6 ist die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen. Im Vergleich bei 2.000 € Bruttogehalt:

SteuerklasseNetto ca.Typische SituationGrundfreibetrag
SK 1~ 1.573 €Ledig, geschieden12.348 €
SK 2~ 1.668 €Alleinerziehend12.348 € + 4.260 €
SK 3~ 1.710 €Verheiratet, Alleinverdiener24.696 €
SK 4~ 1.573 €Verheiratet, gleich verdienend12.348 €
SK 5~ 1.290 €Verheiratet, wenig verdienend0 €
SK 6~ 1.050 €Zweitjob0 €

Minijob statt SK 6 — die clevere Alternative

Wer einen Nebenjob aufnehmen möchte, ohne SK 6 zu zahlen, sollte den Minijob als erste Option prüfen. Ein Minijob bis 556 € / Monat läuft pauschal versteuert — der Arbeitgeber zahlt 2 % Pauschalsteuer, der Arbeitnehmer zahlt keine eigene Lohnsteuer und bleibt in SK 1 für den Hauptjob.

Direktvergleich: Minijob vs. SK 6

MerkmalMinijob (bis 556 €)Zweitjob SK 6
Lohnsteuer Arbeitnehmer0 € (zahlt AG pauschal)Hoch — ab 1. Euro
Sozialversicherung ANKeine (nur RV-Eigenbeitrag möglich)Volle Beiträge (~20 %)
Maximales Bruttogehalt556 €/Monat (2025)Unbegrenzt
Netto bei 500 € Bruttoca. 465–500 €ca. 295 €
SozialversicherungsschutzNur RV (opt-out möglich)Voller SV-Schutz
SteuererklärungspflichtNeinJa (Pflicht)

Fazit: Bis 556 € Nebeneinkommen ist der Minijob fast immer die bessere Wahl. Wer mehr verdienen möchte oder will, kommt an SK 6 nicht vorbei — aber mit der Steuererklärung lässt sich ein Teil zurückholen.

Steuern in SK 6 zurückbekommen — so geht's

In SK 6 wird monatlich oft zu viel Lohnsteuer einbehalten. Der Grund: Der Arbeitgeber des Zweitjobs kennt das Gesamteinkommen beider Jobs nicht — er schätzt konservativ und zieht zu viel ab. Über die Einkommensteuererklärung berechnet das Finanzamt die tatsächliche Jahressteuerlast und erstattet die Differenz.

Wann gibt es eine Erstattung in SK 6?

  • Wenn das Gesamtjahreseinkommen beider Jobs zusammen unter dem Spitzensteuersatz liegt
  • Wenn der Zweitjob nur einen Teil des Jahres ausgeübt wurde
  • Wenn man hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen kann
  • Wenn der Zusatzbeitrag der Krankenkasse vom Durchschnittswert abweicht

Bei SK-6-Einkommen lohnt sich die Steuererklärung fast immer. Die durchschnittliche Erstattung für Arbeitnehmer mit mehreren Jobs liegt bei mehreren hundert Euro pro Jahr.

Häufige Fragen zu Steuerklasse 6

Für wen gilt Steuerklasse 6?
SK 6 gilt automatisch für alle weiteren sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse neben dem Hauptjob. Sie ist nicht wählbar. Hat man zwei Jobs über der Minijob-Grenze (556 €/Monat), wird SK 6 dem Job mit dem geringeren Lohn zugewiesen. Auch ohne gültige Steueridentifikationsnummer oder ELStAM-Abruf wird SK 6 angewendet.
Kann ich in SK 6 zu viel gezahlte Steuern zurückbekommen?
Ja — über die Einkommensteuererklärung. In SK 6 wird monatlich konservativ (zu viel) besteuert. Das Finanzamt veranlagt beide Jobs am Jahresende gemeinsam und erstattet die Differenz. Bei SK-6-Einkommen lohnt sich die Steuererklärung fast immer; die Erstattung kann mehrere hundert Euro betragen.
Ist ein Minijob besser als SK 6?
Bei Nebeneinkommen bis 556 €/Monat ja — der Minijob ist steuerlich deutlich günstiger. Bei 500 € Brutto bleiben im Minijob ca. 465–500 € netto, in SK 6 nur ca. 295 €. Über 556 € ist der Minijob nicht mehr möglich, und SK 6 wird unvermeidlich. Dann greift die Gleitzone (Midijob bis 2.000 €) mit reduzierten SV-Beiträgen.
Was ist wenn ich beide Jobs gleichzeitig starte?
Das Finanzamt weist SK 1 dem Job mit dem höheren Lohn zu und SK 6 dem geringeren. Sie können beim Finanzamt beantragen, welcher Job als Hauptjob (SK 1–5) gelten soll — falls Sie einen bestimmten Arbeitgeber bevorzugen. Der Antrag erfolgt über ELSTER oder direkt beim Finanzamt.
Zahlt man in SK 6 auch Sozialversicherung?
Ja, die vollen Arbeitnehmer-Beiträge. Rentenversicherung 9,30 %, Krankenversicherung ca. 8,175 % (GKV inkl. Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung 1,70 %, Arbeitslosenversicherung 1,30 %. Die SV-Beiträge kommen zur hohen Lohnsteuer hinzu — weshalb der Nettolohn in SK 6 so niedrig ist. Insgesamt ca. 20 % Abzüge nur für Sozialversicherung.
Lohnt sich ein Zweitjob trotz SK 6?
Grundsätzlich ja — jeder Brutto-Euro ist besser als keiner. Allerdings sollte man die hohe Steuerbelastung einplanen: Von 1.000 € Zweitjob-Brutto bleiben monatlich ca. 515–560 € netto übrig. Über die Jahressteuererklärung verbessert sich das Ergebnis noch — der tatsächliche Netto-Jahreseffekt liegt näher bei 600–650 € je 1.000 € Zweitjob-Brutto.