Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag (KiZ) richtet sich gezielt an Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen, die kein Bürgergeld beziehen, deren Geld aber für die Kinder nicht reicht. Die Voraussetzungen nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) im Überblick:
- Du beziehst Kindergeld – das ist zwingende Voraussetzung für den KiZ.
- Deine Kinder sind unter 25 Jahre, unverheiratet und leben in deinem Haushalt.
- Mindesteinkommen: mindestens 900 € brutto monatlich bei Paaren, 600 € brutto bei Alleinerziehenden – aus Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
- Mit Kinderzuschlag (ggf. plus Wohngeld) lässt sich der Bürgergeld-Bezug vermeiden.
- Erweiterter Zugang: Selbst wenn bis zu 100 € zum Bedarfsdeck fehlen, kann KiZ möglich sein.
Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?
Die exakte Berechnung der Familienkasse ist komplex. Unser Rechner bildet die offizielle Logik des § 6a BKGG vereinfacht, aber transparent ab – jeder Rechenschritt wird unter dem Ergebnis offengelegt:
- Höchstbetrag: 297 € × Anzahl der Kinder.
- Abzug Kindeseinkommen: Einkommen der Kinder (z. B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss) wird zu 45 % angerechnet.
- Elternbedarf: Regelbedarf der Eltern (1.012 € bei Paaren, 563 € bei Alleinerziehenden, Stand 2026) plus anteilige Warmmiete.
- Erwerbstätigenfreibeträge werden vereinfacht vom Nettoeinkommen abgezogen.
- Übersteigt das anrechenbare Einkommen den Elternbedarf, sinkt der KiZ um 45 % des Überschusses.
Wichtig: Das ist eine Näherung für die erste Einschätzung. Die Familienkasse prüft zusätzlich Werbungskosten, Mehrbedarfe und Vermögen im Detail – der verbindliche KiZ-Lotse der Familienkasse gibt die maßgebliche Auskunft.
Deine Berechnung im Detail
Trage oben deine Werte ein und klicke auf „Kinderzuschlag berechnen“ – hier erscheint dann jeder Rechenschritt mit deinen Zahlen.
Welche Einkommensgrenzen gelten 2026?
| Regel 2026 | Paare | Alleinerziehende |
|---|---|---|
| Mindesteinkommen (brutto/Monat) | 900 € | 600 € |
| Höchstbetrag pro Kind/Monat | 297 € | 297 € |
| Anrechnung oberhalb des Elternbedarfs | 45 % | 45 % |
| Anrechnung Kindeseinkommen | 45 % | 45 % |
| Bewilligungszeitraum | 6 Monate | 6 Monate |
Eine feste obere Einkommensgrenze gibt es nicht: Der KiZ läuft langsam aus – je höher das Einkommen über dem Elternbedarf liegt, desto kleiner wird der Betrag, bis er auf null sinkt.
Was wird auf den Kinderzuschlag angerechnet?
Nicht jedes Einkommen mindert den KiZ gleich stark:
- Elterneinkommen oberhalb des Elternbedarfs: Kürzung um 45 % des Überschusses.
- Kindeseinkommen (Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Waisenrente): Anrechnung zu 45 %.
- Sonstiges Einkommen und Vermögen der Eltern werden nach den SGB-II-Regeln berücksichtigt – anderes als Erwerbseinkommen mindert in voller Höhe.
Kinderzuschlag-Beispiele 2026
Drei typische Familienkonstellationen – so wirkt sich die Berechnung in der Praxis aus (Modellwerte):
| Familie | Netto/Monat | Warmmiete | Kinderzuschlag |
|---|---|---|---|
| Alleinerziehend, 1 Kind (8 J.), Teilzeit, Unterhaltsvorschuss 299 € | 1.233 € | 700 € | 162 € |
| Paar, 2 Kinder (8 u. 10 J.), beide Teilzeit | 2.050 € | 950 € | 594 € |
| Paar, 2 Kinder, höhere Einkommen | 3.228 € | 950 € | 239 € |
Beispielwerte in Anlehnung an Modellrechnungen des DGB (2026). Zusätzlich erhalten die Familien jeweils 259 € Kindergeld pro Kind sowie ggf. Wohngeld.
Wo und wie beantrage ich Kinderzuschlag?
Den Antrag stellst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – am einfachsten online über „KiZ-Digital“. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen Unterlagen findest du in unserem Kindergeld-Antrag-Ratgeber (das Verfahren ist eng verwandt). Wichtig zu wissen:
- Bewilligung für 6 Monate, danach Folgeantrag möglich.
- Keine Rückwirkung: Für Monate vor der Antragstellung gibt es grundsätzlich kein Geld.
- Prüfe parallel einen Wohngeld-Anspruch – oft braucht es beides, um ohne Bürgergeld auszukommen.
- Die Kindergeld-Auszahlungstermine 2026 gelten auch für den KiZ – beide Leistungen kommen im gleichen Zahlungslauf.
Was ändert sich 2027 beim Kinderzuschlag?
Achtung, Entwurfsstand: Der Sofortzuschlag von 25 € monatlich soll nach dem Haushaltsbegleitgesetz zum 1. Januar 2027 entfallen – der Höchstbetrag würde damit sinken. Gleichzeitig steigt das Kindergeld 2027 auf geplante 267 € pro Monat. Details dazu in unserem Artikel zur Einkommensteuerreform 2027. Alle 2027er-Werte sind noch nicht beschlossen.
Häufige Fragen zum Kinderzuschlagrechner
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
Zählt für das Mindesteinkommen das Brutto- oder das Nettoeinkommen?
Wird der Unterhalt meines Kindes angerechnet?
Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Wie lange wird Kinderzuschlag gezahlt?
Was passiert, wenn mein Einkommen schwankt?
Zuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist der Bescheid der Familienkasse.