Grundfreibetrag 12.564 € · Ausblick 2027

Brutto Netto 2027
Das ändert sich

Alle geplanten Änderungen 2027: Grundfreibetrag 12.564 €, Mindestlohn 14,60 €, Kindergeld 267 €. Aktuelle Werte berechnen: Brutto Netto Rechner 2026.

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2027 bringt Änderungen: Der Grundfreibetrag steigt, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird angehoben, der Mindestlohn liegt bei 14,60 Euro und das Kindergeld wächst. Achtung: Vieles steht erst im Entwurf (Einkommensteuerreformgesetz 2027, Kabinett 02.09.2026) – es muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Alle Werte daher mit Status plus Beispielrechnungen.

Die wichtigsten Änderungen 2027 im Überblick

Kennzahl2026 (gilt)2027 (geplant)Status
Grundfreibetrag ledig12.348 €12.564 €Entwurf
Grundfreibetrag verheiratet24.696 €25.128 €Entwurf
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.430 €Entwurf
Kindergeld259 €267 €Entwurf
Kinderfreibetrag3.414 €3.564 €Entwurf
Mindestlohn13,90 €14,60 €beschlossen
Minijob-Grenze603 €633 €Entwurf
Reichensteuersatz45 %47 %Entwurf
Soli-Freigrenze20.350 €20.350 €unverändert

Die größte Entlastung kommt durch den Pauschbetrag (+200 €) und den Grundfreibetrag (+216 €). Ein Durchschnittsverdiener spart rund 100–150 € Steuern pro Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 stehen noch nicht fest (2026er Werte gelten vorerst weiter).

Beispiel: 3.000 Euro brutto in Steuerklasse 1 – 2026 vs. 2027

20262027 (Schätzung)
Brutto3.000 €3.000 €
Lohnsteuer385 €ca. 373 €
Sozialabgabenca. 560 €ca. 560 €
Netto2.054 €ca. 2.067 €

Hinweis: 2027 = Schätzung (Entwurfs-Werte, ohne Kirchensteuer). Ergebnis: ca. 13 € mehr netto pro Monat.

Beispiel: 4.500 Euro brutto in Steuerklasse 1 – 2026 vs. 2027

20262027 (Schätzung)
Lohnsteuer830 €ca. 812 €
Sozialabgabenca. 908 €ca. 908 €
Netto2.762 €ca. 2.780 €

Rund 18 € mehr netto pro Monat.

Was bedeutet das für die Steuerklassen?

Steuerklassen 1, 2 und 4 profitieren direkt von den höheren Freibeträgen. Steuerklasse 3 spart absolut am meisten (doppelter Grundfreibetrag 25.128 €). In Steuerklasse 5 bleibt der Grenzsteuersatz hoch, die Entlastung fällt kleiner aus. In Steuerklasse 6 greifen die Freibeträge erst über die Steuererklärung.

Was Sie jetzt schon tun sollten

1. Steuerklasse prüfen: Ein Wechsel von 3/5 zu 4/4 mit Faktor wirkt oft stärker als die Gesetzesänderung. 2. Mindestlohn: Ab Januar 2027 automatisch 14,60 € – Abrechnung prüfen. 3. Minijobber: Grenze steigt evtl. auf 633 € – rechtzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen. 4. Eltern: 8 € mehr Kindergeld pro Monat und Kind. 5. Gutverdiener: 47 % Reichensteuer nur für sehr hohe Einkommen.

Wichtig: Was ist schon beschlossen – und was nicht?

Stand Oktober 2026 ist nur der Mindestlohn 2027 (14,60 €) verbindlich beschlossen. Alles andere ist ein Entwurf. Dieser Artikel wird nach der Verabschiedung aktualisiert.

Häufige Fragen

Wann gelten die neuen Werte?
Voraussichtlich ab 1.1.2027, sofern das Gesetz verabschiedet wird. Der Arbeitgeber wendet die Tabellen automatisch an.
Muss ich etwas beantragen?
Nein, die Änderungen werden automatisch in der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Wie viel mehr Netto bringt 2027?
Ca. 10–20 € mehr netto pro Monat bei 3.000–4.500 € brutto (Schätzung).
Steigt die Minijob-Grenze 2027?
Geplant: 603 → 633 € (Entwurf, noch nicht beschlossen).
Was passiert mit dem Soli 2027?
Die Freigrenze bleibt voraussichtlich bei 20.350 €.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor 2027?
Ja, ein Wechsel wirkt unabhängig vom Steuerjahr.
MU
Muhammad Usman
Informatiker & SEO-Spezialist – erstellt seit Jahren Gehalts- und Steuerrechner mit offiziellen BMF-Formeln.
Berechnungsgrundlagen: BMF – Entwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinett 02.09.2026); Mindestlohnkommission; PAP 2026.
Zuletzt aktualisiert: 4. Oktober 2026.