SK 4: Verheiratet · gleich verdienend · mit Faktor

Steuerklasse 4 Rechner
SK 4 mit Faktor – 2026

Nettolohn für Verheiratete in Steuerklasse 4 berechnen — mit und ohne Faktorverfahren. SK 3/5 vs. 4/4 Vergleich 2026.

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Was ist Steuerklasse 4? Grundlagen für Ehepaare

Steuerklasse 4 gilt für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, die beide ein Lohneinkommen beziehen und bei denen kein Partner SK 3 oder SK 5 beantragt hat. SK 4 ist die Standardsteuerklasse nach der Heirat — sie wird automatisch zugeteilt, wenn das Ehepaar keine andere Wahl trifft.

SK 4 funktioniert wie SK 1 mit dem gleichen Grundfreibetrag (12.348 €) und ähnlichen Abzügen. Der wesentliche Unterschied zu SK 1: Verheiratete in SK 4 können zusätzlich das Faktorverfahren nutzen, das das Ehegattensplitting bereits monatlich einberechnet.

Wer ist in Steuerklasse 4?

  • Verheiratete und verpartnerte Arbeitnehmer, die beide Lohneinkommen beziehen
  • Paare mit ähnlichem Einkommen (ca. 50/50 bis 60/40)
  • Ehepaare, die keine Nachzahlungen riskieren möchten
  • Alle neu verheirateten Paare, die keine aktive Steuerklassenwahl treffen

SK 4 ohne Faktor vs. SK 4 mit Faktor

SK 4 gibt es in zwei Varianten — der wichtigste Unterschied liegt in der monatlichen Lohnsteuerberechnung:

SK 4 ohne Faktor (Standard)

Jeder Partner wird wie ein Lediger (SK 1) besteuert. Das ist simpel, führt aber bei unterschiedlichem Einkommen häufig zu kleinen Steuernachzahlungen, weil das Ehegattensplitting erst bei der Jahressteuererklärung berücksichtigt wird.

SK 4 mit Faktor (Faktorverfahren)

Das Faktorverfahren berechnet das Ehegattensplitting bereits monatlich. Ein Faktor zwischen 0 und 1 (z. B. 0,85) reduziert die monatliche Lohnsteuer des Geringerverdienenden und erhöht sie leicht beim Höherverdienenden — so dass beide zusammen genau die richtige Jahressteuerlast zahlen.

Vorteil: Kaum Nachzahlungen. Nachteil: Muss jährlich neu beim Finanzamt beantragt werden.

Wie wird der Faktor berechnet?

Das Finanzamt berechnet den Faktor nach dieser Formel:

FormelBeispiel: A=3.500 €, B=2.500 €/Monat
Voraussichtliche ESt (Splitting) ÷ Voraussichtliche ESt (SK 4 ohne Faktor)z. B. 9.600 € ÷ 11.280 € = Faktor 0,85

Mit Faktor 0,85 zahlen beide Partner zusammen monatlich weniger Lohnsteuer — und am Jahresende gibt es kaum eine Nachzahlung.

Nettolohn Steuerklasse 4 – Tabelle 2026

Näherungswerte: GKV, NRW, Geb. 1985, keine Kirchensteuer, keine Kinder.

Brutto/MonatNetto SK 4Netto SK 3 (Vergl.)Netto SK 1 (Vergl.)
2.000 €~ 1.573 €~ 1.710 €~ 1.573 €
2.500 €~ 1.895 €~ 2.100 €~ 1.895 €
3.000 €~ 2.024 €~ 2.350 €~ 2.024 €
3.500 €~ 2.300 €~ 2.700 €~ 2.300 €
4.000 €~ 2.570 €~ 3.040 €~ 2.570 €
5.000 €~ 3.090 €~ 3.680 €~ 3.090 €

SK 4 ohne Faktor = SK 1 (gleiche Freibeträge). SK 4 mit Faktor ergibt je nach Einkommensverhältnis andere Werte. Für exaktes Ergebnis: Rechner oben nutzen.

SK 3/5 oder SK 4/4 — der große Vergleich

Das gemeinsame Jahreseinkommen nach Steuer ist bei SK 3/5 und SK 4/4 am Jahresende identisch — der Unterschied liegt nur im monatlichen Cashflow und im Nachzahlungsrisiko.

EinkommensverhältnisEmpfehlungBegründung
5.000 € / 0 € (Alleinverdiener)SK 3/5Maximaler Freibetrag für Hauptverdiener
4.000 € / 1.000 €SK 3/5Großer Unterschied, SK 3 günstiger monatlich
3.500 € / 2.000 €SK 4 mit FaktorFairer Ausgleich, kaum Nachzahlungen
3.000 € / 2.500 €SK 4/4 oder FaktorÄhnliches Einkommen, SK 4 einfacher
3.000 € / 3.000 €SK 4/4Gleiche Einkommen, SK 4 optimal

Rechenbeispiel: Ehepaar, beide 3.000 € brutto, SK 4/4

PostenPartner A (SK 4)Partner B (SK 4)Zusammen
Bruttogehalt/Monat3.000 €3.000 €6.000 €
Lohnsteuer/Monat~ 365 €~ 365 €~ 730 €
Sozialversicherung/Monat~ 611 €~ 611 €~ 1.222 €
Nettogehalt/Monat~ 2.024 €~ 2.024 €~ 4.048 €

Häufige Fragen zu Steuerklasse 4

Was ist der Unterschied zwischen SK 4 und SK 1?
SK 4 und SK 1 haben die gleichen Freibeträge und den gleichen Steuertarif — ohne Faktorverfahren ist das Nettoeinkommen identisch. Der Unterschied: SK 4 gilt nur für Verheiratete/Verpartnerte und erlaubt das Faktorverfahren. Außerdem kann SK 4 zu SK 3 gewechselt werden, SK 1 nicht.
Wann lohnt sich das Faktorverfahren?
Das Faktorverfahren lohnt sich immer, wenn beide Partner arbeiten und unterschiedlich verdienen. Es verhindert hohe Nachzahlungen und sorgt für eine fairere monatliche Verteilung der Steuerlast. Der Verwaltungsaufwand (jährlicher Antrag beim FA) ist überschaubar.
Kann ich von SK 4 zu SK 3 wechseln?
Ja, einmal pro Kalenderjahr bis zum 30. November. Der Wechselantrag wird über ELSTER oder beim Finanzamt gestellt. Bei der Kombination SK 3/5 bekommt der Hauptverdiener SK 3, der Geringverdiener SK 5 — beide müssen dem Wechsel zustimmen.
Gibt es in SK 4 Steuernachzahlungen?
Ohne Faktorverfahren: Bei ähnlichem Einkommen kaum Nachzahlungen. Bei unterschiedlichem Einkommen kann es zu kleinen Nachzahlungen kommen. Mit Faktorverfahren: Sehr selten Nachzahlungen, da die Berechnung präziser ist. Im Vergleich zu SK 3/5 ist das Nachzahlungsrisiko bei SK 4 deutlich geringer.
Was passiert mit SK 4 bei Trennung?
Bei dauerhafter Trennung (nicht nur vorübergehend) entfällt SK 4 im darauffolgenden Kalenderjahr. Der Arbeitnehmer wechselt zu SK 1. Bei Scheidung erfolgt der Wechsel automatisch. Das Finanzamt ist über die Trennung zu informieren.
Wie viel Netto bei 3.000 € brutto in SK 4?
Ohne Faktorverfahren: Bei 3.000 € brutto in SK 4 bleiben ca. 2.024 € netto (GKV, NRW, ohne Kirchensteuer) — identisch mit SK 1. Mit Faktorverfahren kann das Ergebnis je nach Einkommensverhältnis abweichen. Für ein exaktes Ergebnis: Rechner oben nutzen.