Was ist Steuerklasse 4? Grundlagen für Ehepaare
Steuerklasse 4 gilt für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, die beide ein Lohneinkommen beziehen und bei denen kein Partner SK 3 oder SK 5 beantragt hat. SK 4 ist die Standardsteuerklasse nach der Heirat — sie wird automatisch zugeteilt, wenn das Ehepaar keine andere Wahl trifft.
SK 4 funktioniert wie SK 1 mit dem gleichen Grundfreibetrag (12.348 €) und ähnlichen Abzügen. Der wesentliche Unterschied zu SK 1: Verheiratete in SK 4 können zusätzlich das Faktorverfahren nutzen, das das Ehegattensplitting bereits monatlich einberechnet.
Wer ist in Steuerklasse 4?
- Verheiratete und verpartnerte Arbeitnehmer, die beide Lohneinkommen beziehen
- Paare mit ähnlichem Einkommen (ca. 50/50 bis 60/40)
- Ehepaare, die keine Nachzahlungen riskieren möchten
- Alle neu verheirateten Paare, die keine aktive Steuerklassenwahl treffen
SK 4 ohne Faktor vs. SK 4 mit Faktor
SK 4 gibt es in zwei Varianten — der wichtigste Unterschied liegt in der monatlichen Lohnsteuerberechnung:
SK 4 ohne Faktor (Standard)
Jeder Partner wird wie ein Lediger (SK 1) besteuert. Das ist simpel, führt aber bei unterschiedlichem Einkommen häufig zu kleinen Steuernachzahlungen, weil das Ehegattensplitting erst bei der Jahressteuererklärung berücksichtigt wird.
SK 4 mit Faktor (Faktorverfahren)
Das Faktorverfahren berechnet das Ehegattensplitting bereits monatlich. Ein Faktor zwischen 0 und 1 (z. B. 0,85) reduziert die monatliche Lohnsteuer des Geringerverdienenden und erhöht sie leicht beim Höherverdienenden — so dass beide zusammen genau die richtige Jahressteuerlast zahlen.
Vorteil: Kaum Nachzahlungen. Nachteil: Muss jährlich neu beim Finanzamt beantragt werden.
Wie wird der Faktor berechnet?
Das Finanzamt berechnet den Faktor nach dieser Formel:
| Formel | Beispiel: A=3.500 €, B=2.500 €/Monat |
|---|---|
| Voraussichtliche ESt (Splitting) ÷ Voraussichtliche ESt (SK 4 ohne Faktor) | z. B. 9.600 € ÷ 11.280 € = Faktor 0,85 |
Mit Faktor 0,85 zahlen beide Partner zusammen monatlich weniger Lohnsteuer — und am Jahresende gibt es kaum eine Nachzahlung.
Nettolohn Steuerklasse 4 – Tabelle 2026
Näherungswerte: GKV, NRW, Geb. 1985, keine Kirchensteuer, keine Kinder.
| Brutto/Monat | Netto SK 4 | Netto SK 3 (Vergl.) | Netto SK 1 (Vergl.) |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | ~ 1.573 € | ~ 1.710 € | ~ 1.573 € |
| 2.500 € | ~ 1.895 € | ~ 2.100 € | ~ 1.895 € |
| 3.000 € | ~ 2.024 € | ~ 2.350 € | ~ 2.024 € |
| 3.500 € | ~ 2.300 € | ~ 2.700 € | ~ 2.300 € |
| 4.000 € | ~ 2.570 € | ~ 3.040 € | ~ 2.570 € |
| 5.000 € | ~ 3.090 € | ~ 3.680 € | ~ 3.090 € |
SK 4 ohne Faktor = SK 1 (gleiche Freibeträge). SK 4 mit Faktor ergibt je nach Einkommensverhältnis andere Werte. Für exaktes Ergebnis: Rechner oben nutzen.
SK 3/5 oder SK 4/4 — der große Vergleich
Das gemeinsame Jahreseinkommen nach Steuer ist bei SK 3/5 und SK 4/4 am Jahresende identisch — der Unterschied liegt nur im monatlichen Cashflow und im Nachzahlungsrisiko.
| Einkommensverhältnis | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| 5.000 € / 0 € (Alleinverdiener) | SK 3/5 | Maximaler Freibetrag für Hauptverdiener |
| 4.000 € / 1.000 € | SK 3/5 | Großer Unterschied, SK 3 günstiger monatlich |
| 3.500 € / 2.000 € | SK 4 mit Faktor | Fairer Ausgleich, kaum Nachzahlungen |
| 3.000 € / 2.500 € | SK 4/4 oder Faktor | Ähnliches Einkommen, SK 4 einfacher |
| 3.000 € / 3.000 € | SK 4/4 | Gleiche Einkommen, SK 4 optimal |
Rechenbeispiel: Ehepaar, beide 3.000 € brutto, SK 4/4
| Posten | Partner A (SK 4) | Partner B (SK 4) | Zusammen |
|---|---|---|---|
| Bruttogehalt/Monat | 3.000 € | 3.000 € | 6.000 € |
| Lohnsteuer/Monat | ~ 365 € | ~ 365 € | ~ 730 € |
| Sozialversicherung/Monat | ~ 611 € | ~ 611 € | ~ 1.222 € |
| Nettogehalt/Monat | ~ 2.024 € | ~ 2.024 € | ~ 4.048 € |