Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem das monatliche Entgelt 520 Euro nicht überschreitet. Minijobs sind von der Sozialversicherungspflicht befreit – der Arbeitnehmer zahlt keine eigenen Beiträge. Der Arbeitgeber zahlt stattdessen ca. 30% pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale.
Minijob, Midijob oder Vollzeit – der Vergleich
| Einkommensbereich | Bezeichnung | SV Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| bis 520 €/Monat | Minijob | Nein (pauschal AG) |
| 520,01 – 2.000 € | Midijob (Gleitzone) | Reduziert |
| ab 2.000,01 € | Normal | Volle Beiträge |
Minijob Stundenlohn berechnen
Beim gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro/Stunde (2026) können Minijobber maximal ca. 40 Stunden pro Monat arbeiten (520 ÷ 12,82 ≈ 40,6 Stunden). Bei höheren Stundenlohnsätzen entsprechend weniger Stunden.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich beim Minijob verdienen?
Die Minijob-Grenze beträgt 2026 genau 520 Euro pro Monat (6.240 Euro jährlich). Gelegentliche Überschreitungen sind bis zu dreimal jährlich erlaubt.
Zahlt man beim Minijob Steuern?
Der Arbeitgeber zahlt pauschal 2% Lohnsteuer – das zahlt der AG, nicht Sie. Als Minijobber zahlen Sie in der Regel keine eigene Lohnsteuer.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Minijob: max. 520 Euro – keine SV-Pflicht für AN. Midijob: 520,01–2.000 Euro – reduzierte SV-Beiträge. Ab 2.000,01 Euro: normale Vollzeitregelungen.
Kann ich neben einem Hauptjob einen Minijob haben?
Ja. Ein Minijob neben dem Hauptjob bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei (AN-Seite), solange das kombinierte Minijob-Einkommen 520 Euro nicht überschreitet.
Bekommt man im Minijob Urlaubsanspruch?
Ja. Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – anteilig zur Arbeitszeit.