Mindestlohn ab 1.1.2026: 13,90 €/Stunde · Vollzeit: 2.409 € brutto

Mindestlohn 2026 Netto:
Was bleibt wirklich?

13,90 Euro brutto pro Stunde – so berechnen Sie Ihr genaues Netto beim aktuellen gesetzlichen Mindestlohn 2026.

💡 Tipp: Bruttogehalt ist bereits auf 2.409 € (Vollzeit-Mindestlohn) voreingestellt. Einfach berechnen klicken oder Stunden anpassen.

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13,90 €
Mindestlohn/Stunde
ab 1. Januar 2026
2.409 €
Brutto/Monat
bei 40h-Woche
14,60 €
Mindestlohn ab
1. Januar 2027

Quelle: Bundesregierung, Mindestlohngesetz (MiLoG), Stand Januar 2026

Mindestlohn 2026: Wie viel Netto bleibt übrig?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer regulären 40-Stunden-Woche sind das ungefähr 2.409 Euro brutto im Monat — berechnet mit dem offiziellen Faktor 4,33 Wochen pro Monat (Rechtsgrundlage: MiLoG).

Der Mindestlohn ist immer ein Bruttobetrag. Was tatsächlich auf dem Konto ankommt, hängt von Steuerklasse, Bundesland und Kinderfreibeträgen ab. Als Orientierung: In Steuerklasse 1 bleiben bei 2.409 Euro brutto rund 1.740 bis 1.800 Euro netto. In Steuerklasse 3 deutlich mehr — ca. 2.080 Euro.

Mindestlohn 2026 Netto-Tabelle: alle Steuerklassen

Vollzeit-Mindestlohn (2.409 € brutto/Monat), GKV, keine Kinder, NRW, Geburtsjahr 1985:

SteuerklasseLohnsteuer/MonatSozialvers./MonatNetto/MonatFür wen?
SK 1~ 194 €~ 491 €~ 1.724 €Ledig, Single
SK 2~ 79 €~ 491 €~ 1.839 €Alleinerziehend
SK 3~ 0 €~ 491 €~ 1.918 €Verh., Hauptverdiener
SK 4~ 194 €~ 491 €~ 1.724 €Verh., gleich
SK 5~ 480 €~ 491 €~ 1.438 €Verh., Geringverdiener
SK 6~ 560 €~ 491 €~ 1.358 €Zweitjob

GKV · keine Kinder · NRW. Nährungswerte. Für exaktes Ergebnis → Rechner oben nutzen.

Mindestlohn nach Stundenzahl: Teilzeit & Minijob

Stunden/WocheBrutto/MonatNetto SK 1 (ca.)Beschäftigungsart
10 h~ 603 €~ 603 € (Minijob, brutto = netto)Minijob-Grenze
15 h~ 904 €~ 762 €Midijob (Gleitzone)
20 h~ 1.204 €~ 987 €Teilzeit
25 h~ 1.505 €~ 1.202 €Teilzeit
30 h~ 1.806 €~ 1.400 €Teilzeit
38 h~ 2.288 €~ 1.676 €Vollzeit (tariflich)
40 h~ 2.409 €~ 1.724 €Vollzeit

Minijob-Grenze 2026: 603 Euro (= ca. 43 Stunden/Monat à 13,90 €). Midijob: 603,01 – 2.000 Euro. Näherungswerte SK 1, GKV, NRW.

Achtung Minijob-Grenze: Die Minijob-Grenze ist 2026 auf 603 Euro gestiegen (dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt). Wer zum Mindestlohn von 13,90 Euro/Stunde arbeitet, darf maximal ca. 43 Stunden pro Monat als Minijobber tätig sein, ohne die Grenze zu überschreiten.

Mindestlohn 2026 – Was hat sich gegenüber 2025 geändert?

Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 von 12,82 auf 13,90 Euro gestiegen – ein Plus von 1,08 Euro pro Stunde oder rund 8,4 Prozent. Bei einer 40-Stunden-Woche bedeutet das etwa 187 Euro mehr brutto im Monat.

Netto kommen davon je nach Steuerklasse und persönlicher Situation rund 120 bis 160 Euro monatlich mehr an. Für die rund 6 Millionen Beschäftigten, die direkt von der Erhöhung profitieren, ist das eine der spürbarsten Lohnerhöhungen seit Jahren.

JahrMindestlohn/StundeBrutto/Monat (40h)Veränderung
202312,00 €~ 2.079 €+1,00 €
202412,41 €~ 2.150 €+0,41 €
202512,82 €~ 2.221 €+0,41 €
202613,90 €~ 2.409 €+1,08 €
2027 (geplant)14,60 €~ 2.531 €+0,70 €

Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

  • Auszubildende: Erhalten eine Mindestausbildungsvergütung (2026: 682 Euro im 1. Lehrjahr) – kein Mindestlohn.
  • Pflichtpraktika: Praktika im Rahmen einer Schule, Studium oder Ausbildung bis 3 Monate sind ausgenommen.
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach Wiedereinstieg.
  • Ehrenamtliche mit einer Ehrenamtspauschale.

Wichtig zu wissen: Trinkgelder, die Kunden direkt zahlen, dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Auch Sachleistungen sind grundsätzlich nicht anrechenbar. Der Barlohn muss den Mindestlohn allein erfüllen.

Mindestlohn prüfen – zahlt Ihr Arbeitgeber genug?

Wer auf Stundenbasis bezahlt wird, kann einfach prüfen: Stundenlohn muss mindestens 13,90 Euro betragen. Bei Festgehalt ist es komplizierter: Das monatliche Gehalt geteilt durch die tatsächlich geleisteten Stunden muss ≥ 13,90 Euro ergeben.

Achtung bei Überstunden: Wer regelmäßig mehr arbeitet als vertraglich vereinbart, drückt seinen faktischen Stundenlohn. Wenn ein Festgehalt von 2.400 Euro auf tatsächlich 180 Stunden im Monat aufgeteilt wird, ergibt das nur 13,33 Euro/Stunde — unter dem Mindestlohn. Verstöße können bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gemeldet werden.

Häufige Fragen zum Mindestlohn 2026

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das ca. 2.409 Euro brutto monatlich. Ab 2027 steigt er auf 14,60 Euro.
Wie viel Netto bleibt beim Mindestlohn 2026?
In Steuerklasse 1, GKV, keine Kinder bleiben von 2.409 Euro brutto rund 1.724 Euro netto im Monat. In SK 3 (verheiratet, Hauptverdiener) ca. 1.918 Euro. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Bundesland und Kinderfreibeträgen ab – nutzen Sie den Rechner oben.
Was ist die Minijob-Grenze beim Mindestlohn 2026?
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Bei 13,90 Euro Stundenlohn darf man maximal ca. 43 Stunden pro Monat (ca. 10 Stunden pro Woche) im Minijob arbeiten.
Gilt der Mindestlohn auch für Teilzeit?
Ja, uneingeschränkt. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt unabhängig von der Stundenzahl – ob 5 oder 35 Stunden pro Woche. Der Stundenlohn muss immer mindestens 13,90 Euro betragen.
Wann wurde der Mindestlohn eingeführt?
Den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2015. Er startete bei 8,50 Euro pro Stunde und ist seitdem auf 13,90 Euro gestiegen – ein Anstieg von 64 Prozent in 11 Jahren.
Wie viel mehr Netto bringt die Mindestlohnerhöhung 2026?
Gegenüber 2025 (12,82 €/h) sind das ca. 187 Euro mehr brutto bei Vollzeit. Netto kommen je nach Steuerklasse rund 120 bis 160 Euro mehr pro Monat an. Für rund 6 Millionen Beschäftigte ist das eine spürbare Verbesserung.