Mindestlohn 2026 · 13,90€/h · Netto berechnen

Mindestlohn 2026 Netto
Was bleibt netto?

Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde = ca. 2.409 € brutto = ca. 1.868 € netto. Tabelle nach Steuerklasse, Stunden und Bundesland.

Gehaltseingabe 2026Live
👶
🔒Keine Datenspeicherung · Berechnung lokal · DSGVO

Ergebnis erscheint
nach Berechnung

Bruttogehalt eingeben und berechnen

Mindestlohn 2026 Netto – Was bleibt netto vom Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 € pro Stunde. Bei 40 Stunden Vollzeit ergibt das ein Bruttogehalt von ca. 2.409 € pro Monat. Doch was bleibt davon als Nettolohn und Auszahlungsbetrag übrig? Nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) bleiben in Steuerklasse 1 ca. 1.665 € netto.

Mindestlohn 2026 — alle wichtigen Werte

MerkmalWert 2026
Mindestlohn pro Stunde13,90 €
Bruttogehalt Vollzeit (40h)~ 2.409 €/Monat
Bruttogehalt Vollzeit (Jahr)~ 26.667 €/Jahr
Nettolohn SK 1 (GKV, NRW)~ 1.868 €/Monat
Nettolohn SK 3~ 1.890 €/Monat
Nettostundenlohn (SK 1)~ 9,63 €/Stunde
Minijob-Grenze603 €/Monat (ca. 43h)

Mindestlohn Netto — alle Steuerklassen

Nettolohn beim Mindestlohn (2.409 € brutto/Monat) nach Steuerklasse. GKV, NRW, keine Kirchensteuer:

SteuerklasseNetto/MonatLohnsteuer/MonatAuszahlungsbetrag/Jahr
SK 1~ 1.665 €~ 108 €~ 19.980 €
SK 2~ 1.770 €~ 3 €~ 21.240 €
SK 3~ 1.890 €~ 0 €~ 22.680 €
SK 4~ 1.665 €~ 108 €~ 19.980 €
SK 5~ 1.440 €~ 335 €~ 17.280 €
SK 6~ 1.275 €~ 510 €~ 15.300 €

Mindestlohn nach Stunden — Nettovergleich

WochenstundenBrutto/MonatNetto SK 1Netto SK 3
10 h (Minijob)~ 556 €~ 536 € (Minijob)~ 556 €
20 h (Teilzeit)~ 1.111 €~ 900 €~ 1.000 €
30 h (Teilzeit)~ 1.667 €~ 1.305 €~ 1.450 €
40 h (Vollzeit)~ 2.409 €~ 1.665 €~ 1.890 €

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland — unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Beschäftigungsform. Ausnahmen sind: Unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende (eigene Ausbildungsmindestlöhne), Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach Wiederaufnahme, Pflichtpraktikanten und freiwillige Praktika bis 3 Monate im Rahmen einer Ausbildung.

Häufige Fragen zum Mindestlohn 2026

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Bei 40 Stunden Vollzeit ergibt das ca. 2.409 € brutto/Monat. Der Mindestlohn steigt automatisch mit dem Tarifindex der Mindestlohnkommission.
Wie viel Netto bleibt beim Mindestlohn?
Bei 2.409 € brutto/Monat (Vollzeit, Mindestlohn) bleiben in SK 1 ca. 1.868 € netto übrig (GKV, NRW, keine Kirchensteuer). In SK 3 ca. 1.890 €, in SK 5 nur ca. 1.440 €. Der Nettostundenlohn beim Mindestlohn liegt in SK 1 bei ca. 9,63 €.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja. Der Mindestlohn von 13,90 €/Stunde gilt auch für Minijobber. Deshalb sind bei der Minijob-Grenze von 603 €/Monat maximal ca. 43 Stunden pro Monat möglich (603 € ÷ 13,90 €). Arbeitgeber müssen Stundennachweise führen.
Wann steigt der Mindestlohn wieder?
Die Mindestlohnkommission empfiehlt alle zwei Jahre eine Anpassung. Die nächste Erhöhung ist voraussichtlich für Januar 2027 geplant. Die genaue Höhe wird von der Kommission auf Basis der Tarifentwicklung festgelegt.
Was passiert wenn Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlen?
Arbeitgeber, die den Mindestlohn nicht zahlen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und riskieren Bußgelder bis zu 500.000 €. Arbeitnehmer können rückwirkend für bis zu 3 Jahre den ausstehenden Lohn einfordern. Der Zoll kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns.
Zählt Weihnachtsgeld zum Mindestlohn?
Nein. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni zählen nicht auf den monatlichen Mindestlohn an. Nur laufendes regelmäßiges Entgelt wird berücksichtigt. Ausnahme: monatliche Zahlungen, die regelmäßig als Lohnbestandteil ausgezahlt werden.