Was ist Steuerklasse 3? Grundlagen und Ehegattensplitting
Steuerklasse 3 ist die steuerlich günstigste Lohnsteuerklasse in Deutschland. Sie steht ausschließlich verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmern zu, wenn der Ehepartner in Steuerklasse 5 eingestuft ist oder kein eigenes Erwerbseinkommen hat. SK 3 nutzt das Ehegattensplitting — dabei wird der doppelte Grundfreibetrag (24.696 € im Jahr 2026) auf den Höherverdienenden angerechnet.
Das Ergebnis: Ein Arbeitnehmer in SK 3 zahlt deutlich weniger Lohnsteuer pro Monat als eine vergleichbare Person in SK 1 — bei gleichem Bruttogehalt. Der „gesparte" Freibetrag des Partners wird monatlich beim Hauptverdiener verrechnet.
Wer bekommt Steuerklasse 3?
- Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, deren Ehepartner SK 5 hat
- Alleinverdiener-Ehepaare — Partner hat kein eigenes Lohneinkommen
- Verwitwete im Jahr des Todes und im darauf folgenden Kalenderjahr (Gnadensplitting)
Freibeträge in Steuerklasse 3 – 2026
| Freibetrag | SK 3 (2026) | SK 1 (zum Vergleich) |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 24.696 €/Jahr | 12.348 €/Jahr |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 €/Jahr | 1.230 €/Jahr |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 €/Jahr | 36 €/Jahr |
| Effektives steuerfreies Einkommen | ~ 25.962 €/Jahr | ~ 13.614 €/Jahr |
Nettolohn Steuerklasse 3 – Tabelle 2026
Näherungswerte für das Nettogehalt in SK 3. Berechnung: GKV, NRW, Geb. 1985, keine Kirchensteuer, keine Kinder.
| Brutto/Monat | Netto SK 3 | Netto SK 1 | Vorteil SK 3 |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | ~ 1.710 € | ~ 1.573 € | + 137 € |
| 2.500 € | ~ 2.100 € | ~ 1.895 € | + 205 € |
| 3.000 € | ~ 2.350 € | ~ 2.024 € | + 326 € |
| 3.500 € | ~ 2.700 € | ~ 2.300 € | + 400 € |
| 4.000 € | ~ 3.040 € | ~ 2.570 € | + 470 € |
| 5.000 € | ~ 3.680 € | ~ 3.090 € | + 590 € |
| 6.000 € | ~ 4.280 € | ~ 3.590 € | + 690 € |
Näherungswerte 2026. Für exaktes Ergebnis: Rechner oben nutzen. Achtung: Mögliche Steuernachzahlungen am Jahresende sind hier nicht berücksichtigt.
SK 3/5 vs. SK 4/4 — welche Kombination ist besser?
Die zentrale Frage für Ehepaare: Ist die Kombination SK 3/5 günstiger oder SK 4/4? Die Antwort hängt vom Einkommensunterschied beider Partner ab.
Wann lohnt sich SK 3/5?
Die Kombination SK 3/5 lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Als Faustformel: Wenn das Einkommensverhältnis 60/40 oder extremer ist. Bei einem Alleinverdiener-Haushalt ist SK 3/5 immer die richtige Wahl.
| Situation | Empfehlung | Gemeinsames Netto/Monat (ca.) |
|---|---|---|
| Partner A: 4.000 € · Partner B: 0 € | SK 3/5 | ~ 3.040 € (nur A verdient) |
| Partner A: 4.000 € · Partner B: 1.000 € | SK 3/5 | ~ 3.600 € gemeinsam |
| Partner A: 3.000 € · Partner B: 2.500 € | SK 4/4 | ~ 4.045 € gemeinsam |
| Partner A: 3.000 € · Partner B: 3.000 € | SK 4/4 | ~ 4.042 € gemeinsam |
Das Nachzahlungsrisiko bei SK 3
SK 3 hat einen wichtigen Haken: Da der Grundfreibetrag des Partners monatlich mitgenutzt wird, aber das Gesamteinkommen des Paares am Jahresende zusammenveranlagt wird, können Steuernachzahlungen entstehen. Besonders wenn:
- Beide Partner Einkommen haben (SK 3/5-Kombination)
- Der SK-5-Partner im Laufe des Jahres mehr verdient als erwartet
- Sonderzahlungen (Bonus, Weihnachtsgeld) das Gesamteinkommen erhöhen
Rechenbeispiel: SK 3/5, Partner A 4.000 €, Partner B 1.500 €
| Posten | Partner A (SK 3) | Partner B (SK 5) |
|---|---|---|
| Bruttogehalt/Monat | 4.000,00 € | 1.500,00 € |
| Lohnsteuer/Monat | ~ 390 € | ~ 345 € |
| Sozialversicherung/Monat | ~ 836 € | ~ 315 € |
| Nettogehalt/Monat | ~ 2.774 € | ~ 840 € |
| Gemeinsames Netto | ~ 3.614 € | |
Näherungswerte. Steuernachzahlung am Jahresende möglich.
Wird Steuerklasse 3 abgeschafft?
Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 steht seit Jahren im politischen Raum. Im Koalitionsvertrag 2021 war die Reform vorgesehen — bisher wurde sie aber nicht umgesetzt. Für 2026 gibt es keine beschlossene Abschaffung. Bis eine offizielle Gesetzesänderung kommt, gilt SK 3 unverändert weiter.
Als Alternative zu SK 3/5 kann das Faktorverfahren in SK 4 genutzt werden — dabei wird das Ehegattensplitting direkt monatlich bei beiden Partnern einberechnet, ohne das Risiko hoher Nachzahlungen.