Ratgeber 2026

Grundfreibetrag 2026

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Grundfreibetrag 2026 — 12.348 Euro

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro pro Jahr (monatlich: 1.029 €). Bis zu diesem Betrag fällt keine Lohnsteuer an. Er sichert das Existenzminimum steuerlich ab — gemäß dem Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums aus dem Grundgesetz. Zusammen mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €/Jahr) liegt das effektive steuerfreie Jahreseinkommen bei ca. 13.578 €.

Grundfreibetrag — Entwicklung

JahrGrundfreibetragÄnderung
202210.347 €+240 €
202310.908 €+561 €
202411.604 €+696 €
202511.784 €+180 €
202612.348 €+564 €

Wirkung auf den Nettolohn

Bei SK 1 wirkt der Grundfreibetrag ab dem ersten Euro des Jahreseinkommens. Bei SK 3 wird der doppelte Grundfreibetrag angerechnet (2 × 12.348 € = 24.696 €). Bei SK 5 und SK 6 gilt kein Grundfreibetrag — die Lohnsteuer beginnt ab dem ersten Euro. Alle Freibeträge und Steuerwerte finden Sie im Brutto-Netto-Rechner 2026.

Was ist der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag ist der steuerfreie Einkommensteil, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. 2026: 12.348 €/Jahr. Er gilt für alle unbeschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland.
Wie wirkt sich der Grundfreibetrag auf das Netto aus?
Wer weniger als 13.578 €/Jahr (12.348 + 1.230 € Pauschbetrag) verdient, zahlt keine Lohnsteuer. Bei höherem Einkommen reduziert der Grundfreibetrag die steuerliche Bemessungsgrundlage — je höher der Steuersatz, desto mehr Steuer wird durch den Freibetrag gespart.