12.348 Euro · Angehoben um 252 Euro · Stand Januar 2026

Grundfreibetrag 2026
12.348 Euro – Was ändert sich?

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro. Was bedeutet das für Ihr monatliches Netto?

Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro für Singles und 24.696 Euro für Ehepaare. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer. Er wurde 2026 um 252 Euro gegenüber 2025 angehoben.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist der Betrag Ihres jährlichen Einkommens, bis zu dem Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen. Er soll das Existenzminimum steuerlich freistellen. Erst auf den Teil Ihres Einkommens, der über dem Grundfreibetrag liegt, wird Lohnsteuer erhoben.

Grundfreibetrag Entwicklung 2020–2026

JahrGrundfreibetragEhepaareErhöhung
202210.347 €20.694 €
202310.908 €21.816 €+561 €
202411.604 €23.208 €+696 €
202512.096 €24.192 €+492 €
202612.348 €24.696 €+252 €

Was bedeutet das für Ihr Netto 2026?

Durch die Erhöhung des Grundfreibetrags um 252 Euro zahlen alle Arbeitnehmer 2026 etwas weniger Lohnsteuer als 2025. Der genaue Effekt hängt von Ihrem Gehalt und Ihrer Steuerklasse ab.

MonatsbruttoErsparnis/Monat (ca.)Ersparnis/Jahr (ca.)
2.000 €~ 4 €~ 48 €
3.000 €~ 7 €~ 84 €
4.000 €~ 9 €~ 108 €
5.000 €~ 10 €~ 120 €

SK 1, GKV. Näherungswerte. Exakt berechnen: Brutto-Netto-Rechner 2026

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 genau 12.348 Euro für Singles (Einzelveranlagung). Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 24.696 Euro.
Ab wann zahle ich Lohnsteuer 2026?
In Steuerklasse 1 fällt Lohnsteuer ab einem monatlichen Bruttolohn von ca. 1.425 Euro an. Das entspricht einem Jahresbrutto von ca. 17.100 Euro — also deutlich über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag?
Der Grundfreibetrag gilt für jeden Steuerpflichtigen und beträgt 12.348 Euro. Der Kinderfreibetrag kommt zusätzlich für jedes Kind hinzu und beträgt 2026 insgesamt 9.756 Euro pro Kind (aufgeteilt auf beide Elternteile).
Wird der Grundfreibetrag 2027 wieder erhöht?
Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst, um die Inflation auszugleichen. Eine genaue Höhe für 2027 ist noch nicht beschlossen, aber eine Erhöhung ist wahrscheinlich.