Grundfreibetrag 2026 — 12.348 Euro
Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro pro Jahr (monatlich: 1.029 €). Bis zu diesem Betrag fällt keine Lohnsteuer an. Er sichert das Existenzminimum steuerlich ab — gemäß dem Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums aus dem Grundgesetz. Zusammen mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €/Jahr) liegt das effektive steuerfreie Jahreseinkommen bei ca. 13.578 €.
Grundfreibetrag — Entwicklung
| Jahr | Grundfreibetrag | Änderung |
|---|---|---|
| 2022 | 10.347 € | +240 € |
| 2023 | 10.908 € | +561 € |
| 2024 | 11.604 € | +696 € |
| 2025 | 11.784 € | +180 € |
| 2026 | 12.348 € | +564 € |
Wirkung auf den Nettolohn
Bei SK 1 wirkt der Grundfreibetrag ab dem ersten Euro des Jahreseinkommens. Bei SK 3 wird der doppelte Grundfreibetrag angerechnet (2 × 12.348 € = 24.696 €). Bei SK 5 und SK 6 gilt kein Grundfreibetrag — die Lohnsteuer beginnt ab dem ersten Euro. Alle Freibeträge und Steuerwerte finden Sie im Brutto-Netto-Rechner 2026.