Kurzantwort
Die Einkommensteuerreform 2027 steckt im Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/8235): Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 €, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 €, und der Spitzensteuersatz greift erst ab 70.601 €. Die 1. Lesung im Bundestag fand am 8. Oktober 2026 statt – beschlossen ist noch nichts. Für die meisten Arbeitnehmer bedeutet der Entwurf eine kleine Entlastung; Gutverdiener ab etwa 6.000 € brutto können durch höhere Sozialversicherungsgrenzen trotzdem weniger netto haben. Alle Zahlen auf dieser Seite sind Entwurfswerte (vorläufig).
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
| Regelung | 2026 (geltend) | 2027 (Entwurf, vorläufig) |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € |
| Spitzensteuersatz (42 %) ab | 69.878 € | 70.601 € |
| Reichensteuer (45 %) ab | 277.825 € | 250.000 € |
| Superreichensteuer (47 %) ab | – | 280.000 € (neu) |
| Mindestlohn | 13,90 €/h | 14,60 €/h |
| Kindergeld | 255 € | 267 € |
| BBG Kranken-/Pflegeversicherung | 5.812,50 €/Monat | 6.375 €/Monat |
| BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung | 8.450 €/Monat | 8.850 €/Monat |
Die Tabelle zeigt: Die Reform mischt Entlastungen (höhere Freibeträge) mit Belastungen (höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung). Genau diese Mischung entscheidet darüber, ob du 2027 mehr oder weniger netto hast – details dazu in unserer Vergleichstabelle 2026 vs. 2027.
Grundfreibetrag 2027: 12.564 Euro
Der Grundfreibetrag ist der Teil deines Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt. Er steigt 2027 um 216 € auf 12.564 €. Das klingt wenig, wirkt aber für alle Steuerzahler: Jeder Euro mehr Freibetrag spart dir deinen persönlichen Grenzsteuersatz. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sind das rund 65 € im Jahr weniger Steuer – automatisch, ohne dass du etwas tun musst. Der höhere Grundfreibetrag ist der Hauptgrund, warum Steuerklasse-1-Verdiener mit kleinen und mittleren Gehältern 2027 etwas mehr netto haben.
Wichtig zu wissen: Der Grundfreibetrag gilt pro Person. Verheiratete in Steuerklasse 3 bzw. Splitting profitieren doppelt – also 25.128 € steuerfrei.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt auf 1.430 Euro
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist die Werbungskostenpauschale, die das Finanzamt automatisch abzieht – auch wenn du keine Werbungskosten nachweist. Er steigt von 1.230 € auf 1.430 € (+200 €). Zusammen mit dem höheren Grundfreibetrag sinkt dein zu versteuerndes Einkommen 2027 um 416 €, ohne dass du einen einzigen Beleg sammelst. Wer höhere Werbungskosten hat (Pendler, Homeoffice, Fortbildung), setzt sie wie bisher in der Steuererklärung an – die Pauschale ist nur die Untergrenze.
Spitzensteuersatz, Reichensteuer, Superreichensteuer
Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2027 erst ab 70.601 € zu versteuerndem Einkommen (2026: 69.878 €). Die Schwelle wandert mit – das dämpft die kalte Progression für Gutverdiener. Neu im Entwurf: Die Reichensteuer (45 %) soll bereits ab 250.000 € greifen (bisher 277.825 €), und eine Superreichensteuer von 47 % ab 280.000 € kommt hinzu. Das betrifft nur sehr hohe Einkommen – für normale Arbeitnehmergehälter ändert sich hier nichts.
Was ändert sich für Arbeitnehmer konkret?
- Gering- und Normalverdiener (bis ~5.000 € brutto): Kleine Entlastung – wenige Euro mehr netto pro Monat durch höhere Freibeträge.
- Mittlere Gehälter (5.000–6.000 €): Entlastung und Mehrbelastung heben sich etwa auf – kaum spürbarer Unterschied.
- Gutverdiener (ab ~6.000 € brutto): Achtung: Die angehobenen Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung können die Steuerentlastung überwiegen – unterm Strich weniger netto. Lies dazu Wer verliert trotz Steuerreform?
- Minijobber: Die Minijob-Grenze und der Mindestlohn (14,60 €/h) steigen – mehr Stundenlohn bei gleicher Stundenzahl.
- Familien: Das Kindergeld steigt auf 267 € pro Kind und Monat (+12 €).
Der Zeitplan: Wann wird das Gesetz beschlossen?
Nach der 1. Lesung am 8. Oktober 2026 beraten jetzt die Ausschüsse. Erfahrungsgemäß folgen 2. und 3. Lesung sowie der Bundesrat noch 2026 – den aktuellen Stand dokumentieren wir laufend in unserem Artikel zur Einkommensteuerreform 2027 (1. Lesung). Erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten die Werte endgültig. Bis dahin sind alle Zahlen auf dieser Seite vorläufig.
Was solltest du jetzt tun?
- Nichts überstürzen: Der Entwurf kann sich im Verfahren noch ändern – warte die endgültige Fassung ab.
- Gehalt verhandeln? Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner 2027, um dein voraussichtliches Netto mit den Entwurfswerten zu prüfen.
- Krankenkasse prüfen: Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je nach Kasse um bis zu 2,7 Prozentpunkte – ein Wechsel spart oft mehr als die Steuerreform bringt.
- Steuerklasse prüfen: Verheiratete sollten die Steuerklassen-Kombination (III/V vs. IV/IV) vor Jahresende prüfen.