Steuerreform 2027

Einkommensteuer 2027: Alle Änderungen im Überblick

Grundfreibetrag, Pauschbeträge, Steuersätze, Sozialversicherung – alle Werte des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 21/8235), klar als vorläufig gekennzeichnet.

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Sieh dir an, was der Reform-Entwurf für dein Gehalt bedeutet – alle 2027er-Werte sind klar als vorläufig gekennzeichnet.

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⚠️ Stand: Oktober 2026 – Alle Angaben beziehen sich auf den Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/8235). Das Gesetz ist noch nicht beschlossen – die 1. Lesung im Bundestag fand am 8. Oktober 2026 statt.

Kurzantwort

Die Einkommensteuerreform 2027 steckt im Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/8235): Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 €, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 €, und der Spitzensteuersatz greift erst ab 70.601 €. Die 1. Lesung im Bundestag fand am 8. Oktober 2026 statt – beschlossen ist noch nichts. Für die meisten Arbeitnehmer bedeutet der Entwurf eine kleine Entlastung; Gutverdiener ab etwa 6.000 € brutto können durch höhere Sozialversicherungsgrenzen trotzdem weniger netto haben. Alle Zahlen auf dieser Seite sind Entwurfswerte (vorläufig).

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Regelung2026 (geltend)2027 (Entwurf, vorläufig)
Grundfreibetrag12.348 €12.564 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.430 €
Spitzensteuersatz (42 %) ab69.878 €70.601 €
Reichensteuer (45 %) ab277.825 €250.000 €
Superreichensteuer (47 %) ab–280.000 € (neu)
Mindestlohn13,90 €/h14,60 €/h
Kindergeld255 €267 €
BBG Kranken-/Pflegeversicherung5.812,50 €/Monat6.375 €/Monat
BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung8.450 €/Monat8.850 €/Monat

Die Tabelle zeigt: Die Reform mischt Entlastungen (höhere Freibeträge) mit Belastungen (höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung). Genau diese Mischung entscheidet darüber, ob du 2027 mehr oder weniger netto hast – details dazu in unserer Vergleichstabelle 2026 vs. 2027.

Grundfreibetrag 2027: 12.564 Euro

Der Grundfreibetrag ist der Teil deines Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt. Er steigt 2027 um 216 € auf 12.564 €. Das klingt wenig, wirkt aber für alle Steuerzahler: Jeder Euro mehr Freibetrag spart dir deinen persönlichen Grenzsteuersatz. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sind das rund 65 € im Jahr weniger Steuer – automatisch, ohne dass du etwas tun musst. Der höhere Grundfreibetrag ist der Hauptgrund, warum Steuerklasse-1-Verdiener mit kleinen und mittleren Gehältern 2027 etwas mehr netto haben.

Wichtig zu wissen: Der Grundfreibetrag gilt pro Person. Verheiratete in Steuerklasse 3 bzw. Splitting profitieren doppelt – also 25.128 € steuerfrei.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt auf 1.430 Euro

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist die Werbungskostenpauschale, die das Finanzamt automatisch abzieht – auch wenn du keine Werbungskosten nachweist. Er steigt von 1.230 € auf 1.430 € (+200 €). Zusammen mit dem höheren Grundfreibetrag sinkt dein zu versteuerndes Einkommen 2027 um 416 €, ohne dass du einen einzigen Beleg sammelst. Wer höhere Werbungskosten hat (Pendler, Homeoffice, Fortbildung), setzt sie wie bisher in der Steuererklärung an – die Pauschale ist nur die Untergrenze.

Spitzensteuersatz, Reichensteuer, Superreichensteuer

Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2027 erst ab 70.601 € zu versteuerndem Einkommen (2026: 69.878 €). Die Schwelle wandert mit – das dämpft die kalte Progression für Gutverdiener. Neu im Entwurf: Die Reichensteuer (45 %) soll bereits ab 250.000 € greifen (bisher 277.825 €), und eine Superreichensteuer von 47 % ab 280.000 € kommt hinzu. Das betrifft nur sehr hohe Einkommen – für normale Arbeitnehmergehälter ändert sich hier nichts.

Was ändert sich für Arbeitnehmer konkret?

  • Gering- und Normalverdiener (bis ~5.000 € brutto): Kleine Entlastung – wenige Euro mehr netto pro Monat durch höhere Freibeträge.
  • Mittlere Gehälter (5.000–6.000 €): Entlastung und Mehrbelastung heben sich etwa auf – kaum spürbarer Unterschied.
  • Gutverdiener (ab ~6.000 € brutto): Achtung: Die angehobenen Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung können die Steuerentlastung überwiegen – unterm Strich weniger netto. Lies dazu Wer verliert trotz Steuerreform?
  • Minijobber: Die Minijob-Grenze und der Mindestlohn (14,60 €/h) steigen – mehr Stundenlohn bei gleicher Stundenzahl.
  • Familien: Das Kindergeld steigt auf 267 € pro Kind und Monat (+12 €).

Der Zeitplan: Wann wird das Gesetz beschlossen?

Nach der 1. Lesung am 8. Oktober 2026 beraten jetzt die Ausschüsse. Erfahrungsgemäß folgen 2. und 3. Lesung sowie der Bundesrat noch 2026 – den aktuellen Stand dokumentieren wir laufend in unserem Artikel zur Einkommensteuerreform 2027 (1. Lesung). Erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten die Werte endgültig. Bis dahin sind alle Zahlen auf dieser Seite vorläufig.

Was solltest du jetzt tun?

  • Nichts überstürzen: Der Entwurf kann sich im Verfahren noch ändern – warte die endgültige Fassung ab.
  • Gehalt verhandeln? Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner 2027, um dein voraussichtliches Netto mit den Entwurfswerten zu prüfen.
  • Krankenkasse prüfen: Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je nach Kasse um bis zu 2,7 Prozentpunkte – ein Wechsel spart oft mehr als die Steuerreform bringt.
  • Steuerklasse prüfen: Verheiratete sollten die Steuerklassen-Kombination (III/V vs. IV/IV) vor Jahresende prüfen.
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Häufige Fragen

Ist die Einkommensteuerreform 2027 schon beschlossen?
Nein. Die 1. Lesung im Bundestag fand am 8. Oktober 2026 statt, das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Alle Werte auf dieser Seite sind Entwurfswerte (BT-Drs. 21/8235) und damit vorläufig.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027?
Laut Regierungsentwurf 12.564 Euro pro Person (2026: 12.348 Euro). Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 25.128 Euro.
Was bringt mir die Reform konkret?
Für kleine und mittlere Gehälter eine kleine Entlastung von wenigen Euro pro Monat. Gutverdiener ab etwa 6.000 Euro brutto können durch höhere Sozialversicherungsgrenzen unterm Strich weniger netto haben.
Was ist die Superreichensteuer?
Eine im Entwurf vorgesehene neue Steuerstufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen – zusätzlich zur Reichensteuer (45 Prozent ab 250.000 Euro).
Ändert sich 2027 auch die Sozialversicherung?
Ja: Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich – Kranken-/Pflegeversicherung auf 6.375 Euro/Monat, Renten-/Arbeitslosenversicherung auf 8.850 Euro/Monat. Das ist der Hauptgrund für mögliche Netto-Verluste bei Gutverdienern.
Wo finde ich den aktuellen Stand des Verfahrens?
In unserem laufend aktualisierten Artikel zur Einkommensteuerreform 2027 (1. Lesung) sowie im Brutto-Netto-Rechner 2027 mit allen Entwurfswerten.
Quellen: Deutscher Bundestag – BT-Drs. 21/8235 (Regierungsentwurf Einkommensteuerreform 2027); BMAS – Referentenentwurf Rechengrößen 2027 (21.9.2026); Berichterstattung zur 1. Lesung am 8.10.2026. Alle Werte: Entwurf, nicht beschlossen (Stand: Oktober 2026).
Berechnungsgrundlagen: Deutscher Bundestag – BT-Drs. 21/8235 (Regierungsentwurf Einkommensteuerreform 2027); BMAS – Referentenentwurf Rechengrößen 2027 (21.9.2026); Berichterstattung zur 1. Lesung am 8.10.2026. Alle Werte: Entwurf, nicht beschlossen (Stand: Oktober 2026).
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026.