Was ist Steuerklasse 6? Grundlagen für Zweitjob-Inhaber
Steuerklasse 6 gilt automatisch für jeden weiteren sozialversicherungspflichtigen Job neben dem Hauptarbeitsverhältnis. Sie ist nicht wählbar — das Finanzamt weist sie zu, sobald ein zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis neben dem Hauptjob aufgenommen wird. Mit über 3 Millionen betroffenen Arbeitnehmern in Deutschland ist SK 6 die häufigste Zusatzsteuerklasse.
Der entscheidende Unterschied zu allen anderen Steuerklassen: SK 6 hat keinen Grundfreibetrag, keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag und keine Sonderausgabenpauschale. Die Lohnsteuer beginnt ab dem ersten Euro — und das nach dem höchsten progressiven Steuertarif, der dem Hauptjob-Einkommen entspricht.
Wer ist in Steuerklasse 6?
- Arbeitnehmer mit zwei oder mehr sozialversicherungspflichtigen Jobs
- Arbeitnehmer mit einem Hauptjob und einem Nebenjob über der Minijob-Grenze (556 € / Monat)
- Personen mit zwei gleichzeitigen Beschäftigungen — SK 6 wird dem Job mit dem niedrigeren Lohn zugewiesen
- Arbeitnehmer, die keiner Steuerklasse zugeordnet wurden (z. B. bei fehlendem ELStAM-Abruf)
Freibeträge in Steuerklasse 6 – 2026
| Freibetrag | SK 6 (2026) | SK 1 (zum Vergleich) |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 0 € | 12.348 €/Jahr |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 0 € | 1.230 €/Jahr |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 0 € | 36 €/Jahr |
| Lohnsteuer beginnt | Ab 1. Euro | Ab ca. 1.130 €/Monat |
Alle Freibeträge sind im Hauptjob bereits verbraucht. Deshalb Lohnsteuer ab dem ersten Euro im Zweitjob.
Nettolohn Steuerklasse 6 – Tabelle 2026
Näherungswerte für das Nettogehalt im Zweitjob in SK 6. Berechnung: GKV, NRW, Geb. 1985, keine Kirchensteuer, Hauptjob 3.000 € brutto.
| Brutto Zweitjob | Netto SK 6 | Lohnsteuer ca. | SV-Beiträge | Abzüge gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 500 € | ~ 295 € | ~ 105 € | ~ 100 € | ~ 41 % |
| 750 € | ~ 420 € | ~ 175 € | ~ 155 € | ~ 44 % |
| 1.000 € | ~ 561 € | ~ 280 € | ~ 209 € | ~ 44 % |
| 1.500 € | ~ 820 € | ~ 450 € | ~ 315 € | ~ 45 % |
| 2.000 € | ~ 1.050 € | ~ 650 € | ~ 418 € | ~ 47 % |
| 2.500 € | ~ 1.250 € | ~ 850 € | ~ 524 € | ~ 50 % |
| 3.000 € | ~ 1.450 € | ~ 1.070 € | ~ 611 € | ~ 52 % |
Näherungswerte 2026. GKV · NRW · Geb. 1985 · Hauptjob 3.000 €. Die tatsächliche Lohnsteuer hängt stark vom Hauptjob-Einkommen ab. Für exaktes Ergebnis: Rechner oben nutzen.
Warum ist die Lohnsteuer in SK 6 so hoch?
Das deutsche Lohnsteuersystem geht davon aus, dass alle persönlichen Freibeträge bereits im Hauptjob (SK 1–5) vollständig verbraucht wurden. Der Zweitjob-Arbeitgeber muss daher das Einkommen so besteuern, als hätte man bereits den Grenzsteuersatz des Hauptjobs erreicht.
Das Grenzsteuersatz-Prinzip erklärt
Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv: Je mehr man verdient, desto höher der Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro (Grenzsteuersatz). Bei einem Hauptjob mit 3.000 € brutto liegt der Grenzsteuersatz bereits bei ca. 35 %. Jeder weitere Euro aus dem Zweitjob wird daher sofort mit 35 % Lohnsteuer belastet — ohne dass man erst den steuerfreien Grundfreibetrag von 12.348 € „aufbraucht".
Rechenbeispiel: Hauptjob 3.000 €, Zweitjob 1.000 € in SK 6
| Posten | Hauptjob (SK 1) | Zweitjob (SK 6) |
|---|---|---|
| Bruttogehalt/Monat | 3.000,00 € | 1.000,00 € |
| Lohnsteuer/Monat | ~ 365 € | ~ 280 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € | 0,00 € |
| Rentenversicherung (9,30 %) | ~ 279 € | ~ 93 € |
| Krankenversicherung (8,175 %) | ~ 245 € | ~ 82 € |
| Pflegeversicherung (1,70 %) | ~ 51 € | ~ 17 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,30 %) | ~ 39 € | ~ 13 € |
| Nettogehalt ca. | ~ 2.021 € | ~ 515 € |
| Effektive Abzugsquote | ~ 32,6 % | ~ 48,5 % |
Näherungswerte. Der Zweitjob wird mit fast 50 % Abzügen belastet — doppelt so hoch wie der gefühlte Abzug im Hauptjob.
Steuerklasse 6 vs. alle anderen Steuerklassen
SK 6 ist die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen. Im Vergleich bei 2.000 € Bruttogehalt:
| Steuerklasse | Netto ca. | Typische Situation | Grundfreibetrag |
|---|---|---|---|
| SK 1 | ~ 1.573 € | Ledig, geschieden | 12.348 € |
| SK 2 | ~ 1.668 € | Alleinerziehend | 12.348 € + 4.260 € |
| SK 3 | ~ 1.710 € | Verheiratet, Alleinverdiener | 24.696 € |
| SK 4 | ~ 1.573 € | Verheiratet, gleich verdienend | 12.348 € |
| SK 5 | ~ 1.290 € | Verheiratet, wenig verdienend | 0 € |
| SK 6 | ~ 1.050 € | Zweitjob | 0 € |
Minijob statt SK 6 — die clevere Alternative
Wer einen Nebenjob aufnehmen möchte, ohne SK 6 zu zahlen, sollte den Minijob als erste Option prüfen. Ein Minijob bis 556 € / Monat läuft pauschal versteuert — der Arbeitgeber zahlt 2 % Pauschalsteuer, der Arbeitnehmer zahlt keine eigene Lohnsteuer und bleibt in SK 1 für den Hauptjob.
Direktvergleich: Minijob vs. SK 6
| Merkmal | Minijob (bis 556 €) | Zweitjob SK 6 |
|---|---|---|
| Lohnsteuer Arbeitnehmer | 0 € (zahlt AG pauschal) | Hoch — ab 1. Euro |
| Sozialversicherung AN | Keine (nur RV-Eigenbeitrag möglich) | Volle Beiträge (~20 %) |
| Maximales Bruttogehalt | 556 €/Monat (2025) | Unbegrenzt |
| Netto bei 500 € Brutto | ca. 465–500 € | ca. 295 € |
| Sozialversicherungsschutz | Nur RV (opt-out möglich) | Voller SV-Schutz |
| Steuererklärungspflicht | Nein | Ja (Pflicht) |
Fazit: Bis 556 € Nebeneinkommen ist der Minijob fast immer die bessere Wahl. Wer mehr verdienen möchte oder will, kommt an SK 6 nicht vorbei — aber mit der Steuererklärung lässt sich ein Teil zurückholen.
Steuern in SK 6 zurückbekommen — so geht's
In SK 6 wird monatlich oft zu viel Lohnsteuer einbehalten. Der Grund: Der Arbeitgeber des Zweitjobs kennt das Gesamteinkommen beider Jobs nicht — er schätzt konservativ und zieht zu viel ab. Über die Einkommensteuererklärung berechnet das Finanzamt die tatsächliche Jahressteuerlast und erstattet die Differenz.
Wann gibt es eine Erstattung in SK 6?
- Wenn das Gesamtjahreseinkommen beider Jobs zusammen unter dem Spitzensteuersatz liegt
- Wenn der Zweitjob nur einen Teil des Jahres ausgeübt wurde
- Wenn man hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen kann
- Wenn der Zusatzbeitrag der Krankenkasse vom Durchschnittswert abweicht
Bei SK-6-Einkommen lohnt sich die Steuererklärung fast immer. Die durchschnittliche Erstattung für Arbeitnehmer mit mehreren Jobs liegt bei mehreren hundert Euro pro Jahr.