Familienleistungen 2026

Kindergeld Auszahlung 2026: Höhe, Termine und Antrag im Überblick

259 Euro pro Monat und Kind – wer Anspruch hat, wann das Geld kommt und was 2027 geplant ist. Alle Fakten mit offiziellen Quellen.

Kindergeld-Auszahlungstermine 2026

Der Auszahlungstag hängt von der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer ab. Hier finden Sie alle Termine für 2026 im Überblick.

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Kurzantwort

Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro pro Kind und wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit monatlich im Voraus ausgezahlt. Anspruch haben Eltern mit Wohnsitz in Deutschland bis zum 18. Geburtstag des Kindes – in Ausbildung bis 25. Für 2027 sind 267 Euro, für 2028 272 Euro geplant, beides noch nicht beschlossen.

⚠️ Stand: 8. Oktober 2026. Alle 2027er- und 2028er-Werte auf dieser Seite sind als „geplant (Entwurf)" gekennzeichnet – sie stammen aus dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 und sind noch kein geltendes Recht.

Was ist Kindergeld und wer bekommt es?

Kindergeld ist eine monatliche Familienleistung des Staates, die die finanzielle Belastung von Eltern mindern soll. Gezahlt wird es von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Über 10 Millionen Berechtigte erhalten derzeit Kindergeld in Deutschland (Bundesagentur für Arbeit, Presseinfo Dezember 2025).

Anspruch haben grundsätzlich Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, deren Kind in ihrem Haushalt lebt. Das gilt nicht nur für leibliche Eltern, sondern auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern – in bestimmten Fällen sogar für Großeltern, wenn das Enkelkind bei ihnen lebt. Auch EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland sind anspruchsberechtigt.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 Euro pro Monat und Kind – eine Erhöhung um 4 Euro gegenüber 2025 (255 Euro). Wichtig: Anders als früher gibt es längst keine Staffelung mehr nach erstem, zweitem oder drittem Kind – jedes Kind zählt gleich viel. Wer bereits Kindergeld bezieht, musste nichts veranlassen: Die Familienkasse hat die Beträge automatisch umgestellt.

Kinder im HaushaltKindergeld pro Monat (2026)Kindergeld pro Jahr (2026)
1 Kind259 €3.108 €
2 Kinder518 €6.216 €
3 Kinder777 €9.324 €
4 Kinder1.036 €12.432 €

Rechnet man das aufs Jahr hoch, landen 2026 pro Kind 3.108 Euro auf dem Konto der Familie – steuerfrei.

Kindergeld 2027 und 2028: Was ist geplant?

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Regierungsentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen. Darin vorgesehen: Das Kindergeld soll ab Januar 2027 auf 267 Euro monatlich steigen und ab Januar 2028 auf 272 Euro (§ 66 EStG, § 6 BKGG). Achtung: Das ist ein Entwurf – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten die neuen Beträge.

Leistung2026 (gilt)2027 (geplant, Entwurf)2028 (geplant, Entwurf)
Kindergeld pro Monat und Kind259 €267 €272 €
Kindergeld pro Jahr und Kind3.108 €3.204 €3.264 €
Kinderfreibetrag (beide Eltern zusammen)9.756 €10.056 €10.236 €

Parallel steigt der Kinderfreibetrag: von 9.756 Euro (2026) auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028) für beide Eltern zusammen. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch die Günstigerprüfung – angerechnet wird entweder das ausgezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag, je nachdem, was für die Familie günstiger ist. Details zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie in unserem Artikel zur ersten Lesung der Einkommensteuerreform 2027.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Die Familienkasse zahlt das Kindergeld monatlich im Voraus aus. Der genaue Auszahlungstag ist nicht für alle gleich: Er richtet sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer – die Zahlungen sind gestaffelt über den Monat verteilt. Ihre persönliche Kindergeldnummer finden Sie oben auf jedem Bescheid der Familienkasse.

Weil die Termine jedes Jahr neu festgelegt werden und viele Eltern kurz vor Monatsbeginn nachschauen („wann kommt Kindergeld?"), haben wir alle Termine übersichtlich zusammengestellt: Kindergeld-Auszahlungstermine 2026 – alle Monate und Endziffern. Die offizielle Tabelle veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit unter arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/auszahlungstermine.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt? Die Altersgrenzen

Bis zum 18. Geburtstag ist die Sache einfach: Lebt das Kind im Haushalt der Eltern, gibt es Kindergeld ohne weitere Voraussetzungen. Danach gelten gestaffelte Regeln:

  • Bis 25 Jahre: wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung, im Studium oder in einem Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst) befindet. Auch eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten zählt.
  • Bis 21 Jahre: wenn das volljährige Kind keinen Ausbildungsplatz sucht, sondern eine Arbeitsstelle – und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist.
  • Ohne Altersgrenze: wenn das Kind wegen einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, sich nicht selbst unterhalten kann.

Endet die Ausbildung oder wird das 25. Lebensjahr vollendet, stellt die Familienkasse die Zahlung automatisch ein – ein gesonderter Nachweis über den Ausbildungsstatus ist für über 18-Jährige erforderlich.

Kindergeld beantragen: So geht's

Kindergeld gibt es nur auf Antrag – am besten stellen Sie ihn direkt nach der Geburt des Kindes. Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit; der Antrag lässt sich bequem online im Familienkassen-Profil oder per Post stellen. Benötigt werden unter anderem die Steueridentifikationsnummern von Kind und antragstellendem Elternteil sowie die Geburtsurkunde.

Wichtig zu wissen: Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens für sechs Monate – wer zu lange wartet, verschenkt bares Geld. Die aktuelle Bearbeitungsdauer liegt erfahrungsgemäß bei mehreren Wochen. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Checkliste finden Sie hier: Kindergeld beantragen – Antrag, Unterlagen & Fristen.

Kinderzuschlag: Extra-Geld für Familien mit kleinem Einkommen

Reicht das Einkommen zum Leben, aber nicht für den vollen Bedarf der Kinder, springt der Kinderzuschlag ein: bis zu 297 Euro pro Monat und Kind zusätzlich zum Kindergeld (2026). Voraussetzung ist unter anderem ein Mindesteinkommen – für Paare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro brutto im Monat. Ob sich ein Antrag lohnt und wie hoch Ihr Zuschlag ausfällt, zeigt unser Kinderzuschlag-Rechner.

Kindergeld und Nettogehalt: Was bleibt unterm Strich?

Gute Nachricht: Kindergeld ist steuerfrei und wird nicht auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet – es kommt also vollständig zusätzlich zum Nettogehalt hinzu. Wer wissen will, wie viel nach allen Abzügen vom Bruttolohn übrig bleibt, rechnet am besten mit unserem Brutto-Netto-Rechner. Und wer vorausschauen will, was die geplanten 2027er-Werte bedeuten: Der Brutto-Netto-Rechner 2027 arbeitet bereits mit den Entwurfszahlen – klar als vorläufig gekennzeichnet.

Häufige Fragen zum Kindergeld

Wann kommt das Kindergeld im Oktober 2026?
Der genaue Auszahlungstag hängt von der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer ab – die Familienkasse zahlt monatlich im Voraus, gestaffelt über den Monat. Die exakten Termine für jede Endziffer finden Sie auf unserer Seite zu den Kindergeld-Auszahlungsterminen 2026.
Wird das Kindergeld 2027 wirklich auf 267 Euro erhöht?
267 Euro ab Januar 2027 sind im Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 vorgesehen (Kabinettbeschluss 2. September 2026). Das Gesetz ist noch nicht beschlossen – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Für 2028 sieht der Entwurf 272 Euro vor.
Muss ich Kindergeld beantragen oder kommt es automatisch?
Erstantrag ist Pflicht: Kindergeld gibt es nur auf Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – am besten direkt nach der Geburt. Rückwirkend wird höchstens für sechs Monate gezahlt. Erhöhungen (wie 2026 auf 259 Euro) stellt die Familienkasse dagegen automatisch um.
Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Befindet sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium, verlängert sich der Anspruch bis zum 25. Geburtstag. Als arbeitssuchend gemeldete Kinder erhalten es bis 21. Bei Behinderung vor dem 25. Lebensjahr gibt es keine Altersgrenze.
Ist Kindergeld steuerfrei?
Ja. Kindergeld ist steuerfrei und wird nicht auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch die Günstigerprüfung: Entweder das erhaltene Kindergeld oder der Kinderfreibetrag (2026: 9.756 Euro für beide Eltern) wird angerechnet – je nachdem, was günstiger ist.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit – „Mehr Kindergeld für Familien ab 2026" (Presseinfo 10.12.2025): 259 €/Monat ab 01.01.2026, über 10 Mio. Berechtigte; arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/auszahlungstermine (offizielle Auszahlungstermine); Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinett 02.09.2026): Kindergeld 267 € (2027) / 272 € (2028), Kinderfreibetrag 10.056 € / 10.236 € – Entwurf, noch nicht beschlossen.
Zuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026.