Kurzantwort: So viel bleibt von der Ausbildungsvergütung netto
Die gesetzliche Mindestvergütung im 1. Lehrjahr (724 €) ergibt 687,36 € netto. Bei 1.000 € Vergütung bleiben 879,79 € netto, bei 1.200 € sind es 1.019,23 €. Der Grund: Azubis zahlen im sogenannten Übergangsbereich (603,01 € bis 2.000 €) deutlich weniger Sozialabgaben als normale Arbeitnehmer — und Lohnsteuer fällt bis rund 1.450 € Monatsvergütung gar keine an. Berechnen Sie oben Ihr genaues Netto (Annahmen der Beispiele: Steuerklasse 1, GKV, NRW, keine Kirchensteuer, 21 Jahre).
Warum Azubis mehr netto behalten: der Übergangsbereich
Auszubildende sind ab dem ersten Tag in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert — ein Minijob ist die Ausbildung nie. Damit die Abzüge bei kleinen Vergütungen nicht überproportional ausfallen, gilt bis 2.000 € der Übergangsbereich (früher Gleitzone): Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialbeiträgen steigt gleitend von wenigen Euro bei 724 € auf den vollen Satz bei 2.000 €. Bei 724 € zahlen Sie nur 36,64 € Sozialabgaben — ein normaler Arbeitnehmer mit vollem Beitragssatz müsste rund 158 € zahlen. Sonderfall: Bis 325 € Monatsvergütung (Geringverdienergrenze) übernimmt der Arbeitgeber alle Beiträge allein; in der Praxis liegt die Mindestvergütung 2026 aber deutlich darüber.
Mindestvergütung 2026 — netto auf einen Blick
| Lehrjahr | Mindestvergütung brutto | Netto (SK 1) |
|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 724 € | 687 € |
| 2. Lehrjahr | 854 € | 778 € |
| 3. Lehrjahr | 977 € | 864 € |
| 4. Lehrjahr | 1.014 € | 890 € |
Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG für Ausbildungsbeginn 2026 (BIBB). Alle Gehälter dazwischen und darüber zeigt die Azubi Netto Tabelle 2026; alle Regeln zur Mindestvergütung der Ratgeber Mindestausbildungsvergütung 2026.
Kindergeld und BAB in der Ausbildung
Zwei Leistungen kommen oft zum Gehalt hinzu: Das Kindergeld (2026: 259 € im Monat) wird während einer ersten Ausbildung bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt — unabhängig von der Höhe Ihrer Vergütung. Und wer für die Ausbildung von zu Hause auszieht und dessen Vergütung plus Kindergeld nicht reicht, kann bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Beides wird auf das Netto aus der Vergütung nicht angerechnet.