Rente 2026 · Besteuerungsanteil 84 %

Rente brutto netto
Ihre Nettorente 2026

Zuletzt aktualisiert: 7. November 2026

Auf die Rente fallen nur Kranken-, Pflegeversicherung und Steuer auf den steuerpflichtigen Anteil an — kein RV-/AV-Abzug mehr. Berechnen Sie Ihre Nettorente.

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Ihre Nettorente
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Rente und Rentenbeginn eingeben

Kurzantwort: So viel bleibt von der Rente netto

Von 1.500 € Bruttorente bleiben bei Rentenbeginn 2026 rund 1.310 € netto. Bei 1.200 € sind es 1.052 € (noch ganz ohne Einkommensteuer), bei 2.000 € bleiben 1.681 €. Die Abzüge sind deutlich niedriger als im Berufsleben, weil Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen: Es bleiben Krankenversicherung (8,75 %), Pflegeversicherung (3,6 %) und die Einkommensteuer auf 84 % Ihrer Rente (Besteuerungsanteil bei Beginn 2026). Berechnen Sie oben Ihre Nettorente für Ihr Rentenbeginn-Jahr.

Die drei Abzüge auf die gesetzliche Rente

1. Krankenversicherung der Rentner (KVdR): 7,3 % plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (1,45 %) = 8,75 % Ihrer Rente. Die andere Hälfte trägt die Deutsche Rentenversicherung — sie überweist Ihren Anteil direkt. Voraussetzung ist die Pflichtversicherung in der KVdR; privat Versicherte zahlen ihre Prämie selbst. 2. Pflegeversicherung: 3,6 % tragen Sie komplett allein (kinderlos ab 23 Jahren: 4,2 %). 3. Einkommensteuer: durch die nachgelagerte Besteuerung — dafür waren Ihre Beiträge während des Berufslebens zunehmend steuerfrei.

Nettorente 2026 auf einen Blick (Rentenbeginn 2026)

BruttorenteNettoBruttorenteNetto
1.000 €877 €2.000 €1.681 €
1.200 €1.052 €2.500 €2.032 €
1.500 €1.310 €3.000 €2.377 €

KVdR, mit Kindern, alleinstehend, keine weiteren Einkünfte. Die exakte Tabelle mit allen Abzügen einzeln: Rente Netto Tabelle 2026. Wie die Steuer auf die Rente funktioniert: Rente versteuern — Ratgeber.

Warum das Rentenbeginn-Jahr so wichtig ist

Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab: 2005 waren es nur 50 %, 2020 schon 80 %, 2026 sind es 84 % — und er steigt weiter bis 100 % im Jahr 2058. Wer früher in Rente ging, behält deshalb bei gleicher Bruttorente etwas mehr netto: Eine 2.000-€-Rente mit Beginn 2020 ergibt 1.699 € netto, mit Beginn 2026 nur 1.681 €. Ihr persönlicher Rentenfreibetrag bleibt dafür Ihr Leben lang als Euro-Betrag fix.

Weiterarbeiten im Rentenalter? Die Aktivrente

Wer seine Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann seit 2026 bis zu 2.000 € im Monat lohnsteuerfrei dazuverdienen — ganz ohne Antrag und ohne dass eine Rente bezogen werden muss. Alle Regeln, Voraussetzungen und Ausschlüsse (z. B. kein Minijob) erklärt der Ratgeber Aktivrente 2026.

Häufige Fragen zur Nettorente

Wie viel netto sind 1.500 € Rente?
Von 1.500 € Bruttorente bleiben rund 1.310 € netto (genau 1.309,83 € bei Rentenbeginn 2026, KVdR, mit Kindern). Abzüge: 131,25 € Krankenversicherung, 54,00 € Pflegeversicherung und nur 4,92 € Einkommensteuer. Bei Rentenbeginn 2020 wären es 1.314,75 €.
Welche Abzüge habe ich auf meine Rente?
Drei Posten: Krankenversicherung der Rentner (8,75 % — die Hälfte zahlt die Rentenversicherung), Pflegeversicherung (3,6 %, kinderlos 4,2 % — tragen Sie allein) und Einkommensteuer auf den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente. Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht mehr an.
Ab welcher Rente zahlt man Einkommensteuer?
Bei Rentenbeginn 2026 und alleinstehender Veranlagung beginnt die Einkommensteuer bei rund 1.450 € Monatsrente — anfangs mit wenigen Euro. Bis etwa 1.200 € Rente fällt gar keine Steuer an, weil der steuerpflichtige Anteil nach Abzug der Versicherungsbeiträge unter dem Grundfreibetrag (12.348 €) bleibt.
Was bedeutet Besteuerungsanteil 84 %?
Von Ihrer Rente sind bei Rentenbeginn 2026 nur 84 % steuerpflichtig; 16 % bleiben als Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Der Freibetrag wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben — spätere Rentenerhöhungen sind dagegen voll steuerpflichtig.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente nach Abzug von Beiträgen und Pauschalen den Grundfreibetrag übersteigt. Liegen Sie darunter, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen und sind drei Jahre von der Erklärung befreit.