Kurzantwort
Am Donnerstag, 8. Oktober 2026, um 9:00 Uhr, berät der Bundestag erstmals über die Einkommensteuerreform 2027 (mit Liveübertragung). Der Entwurf sieht unter anderem vor: Grundfreibetrag steigt 2027 auf 12.564 €, Kindergeld auf 267 € pro Monat, Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 €. Ob das Gesetz so kommt, ist offen – die Union droht mit Blockade, und der Bundesrat muss noch zustimmen.
Was morgen im Bundestag passiert
Die erste Lesung ist der Auftakt des parlamentarischen Verfahrens – beschlossen wird dabei noch nichts. Auf der Tagesordnung stehen der Regierungsentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Drucksache 21/8235) und parallel das Jahressteuergesetz 2027 (21/8283). Zusätzlich legt die Grünen-Fraktion einen eigenen Antrag vor: „Kindergeld stärken, Entlastungsschere schließen – Familienleistungsausgleich gerechter gestalten". Nach einer einstündigen Aussprache werden beide Entwürfe und der Antrag an die Ausschüsse überwiesen – federführend ist der Finanzausschuss.
Brisant ist die Lage trotzdem: Die Unionsfraktion stellt ihre Zustimmung infrage und fordert zuvor konkrete Gesetzentwürfe zur Arbeitsmarkt- und Rentenreform. Der Koalitionsausschuss, der heute (7. Oktober) tagt, wird nach SPD-Einschätzung keine Entscheidungen zu den strittigen Reformen bringen. Auch Bundespräsident Steinmeier hat sich bereits in den Koalitionsstreit eingeschaltet.
Fazit zum Stand: Der Zeitplan wackelt. Wer mit den 2027er-Zahlen plant, sollte sie als vorläufig betrachten.
Die wichtigsten Zahlen des Entwurfs im Überblick
| Was ändert sich | 2026 (heute) | 2027 (Entwurf) | 2028 (Entwurf) |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
| Kindergeld pro Kind/Monat | 259 € | 267 € | 272 € |
| Kinderfreibetrag | 9.756 € | 10.056 € | 10.236 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € | 1.430 € |
Außerdem im Entwurf:
- Sonn- und Feiertagszuschläge: Der steuerlich begünstigte Stundenlohn steigt von 50 € auf 75 €.
- Handwerkerleistungen: Absetzbarkeit sinkt von 20 % auf 15 %, Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 €.
- Minijobs: Der Pauschsteuersatz steigt von 2 % auf 5 %.
- Spitzenverdiener: Neuer Spitzensteuersatz von 47 % ab 280.000 € zur Gegenfinanzierung.
- Die volle Entlastungswirkung (rund 10 Mrd. €) entfaltet sich erst 2028.
Was bedeutet das für dein Netto?
Grundsätzlich: höhere Freibeträge = weniger zu versteuerndes Einkommen = etwas mehr Netto. Laut Bundesregierung wird etwa eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Gesamteinkommen ab 2028 über 600 € jährlich weniger Steuern zahlen als heute. Aber: Die Entlastung gleicht die sogenannte kalte Progression nicht vollständig aus. Steigt dein Lohn nur in Höhe der Inflation (im August 2,9 %), rutschst du trotzdem in einen höheren Steuertarif – real hast du dann trotz Reform weniger Kaufkraft. Darauf weisen Analysen hin; bemerkenswert ist, dass diese Kritik sogar aus dem Bundeswirtschaftsministerium selbst kommt.