Steuernews 2027

Einkommensteuerreform 2027: Erste Lesung am 8. Oktober – das ändert sich für dein Netto

Grundfreibetrag, Kindergeld, Pauschbetrag: alle Zahlen des Entwurfs im Überblick – und warum dein Netto trotzdem sinken kann.

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⚠️ Stand: 7. Oktober 2026 – Alle Angaben beziehen sich auf den Regierungsentwurf. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Kurzantwort

Am Donnerstag, 8. Oktober 2026, um 9:00 Uhr, berät der Bundestag erstmals über die Einkommensteuerreform 2027 (mit Liveübertragung). Der Entwurf sieht unter anderem vor: Grundfreibetrag steigt 2027 auf 12.564 €, Kindergeld auf 267 € pro Monat, Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 €. Ob das Gesetz so kommt, ist offen – die Union droht mit Blockade, und der Bundesrat muss noch zustimmen.

Was morgen im Bundestag passiert

Die erste Lesung ist der Auftakt des parlamentarischen Verfahrens – beschlossen wird dabei noch nichts. Auf der Tagesordnung stehen der Regierungsentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Drucksache 21/8235) und parallel das Jahressteuergesetz 2027 (21/8283). Zusätzlich legt die Grünen-Fraktion einen eigenen Antrag vor: „Kindergeld stärken, Entlastungsschere schließen – Familienleistungsausgleich gerechter gestalten". Nach einer einstündigen Aussprache werden beide Entwürfe und der Antrag an die Ausschüsse überwiesen – federführend ist der Finanzausschuss.

Brisant ist die Lage trotzdem: Die Unionsfraktion stellt ihre Zustimmung infrage und fordert zuvor konkrete Gesetzentwürfe zur Arbeitsmarkt- und Rentenreform. Der Koalitionsausschuss, der heute (7. Oktober) tagt, wird nach SPD-Einschätzung keine Entscheidungen zu den strittigen Reformen bringen. Auch Bundespräsident Steinmeier hat sich bereits in den Koalitionsstreit eingeschaltet.

Fazit zum Stand: Der Zeitplan wackelt. Wer mit den 2027er-Zahlen plant, sollte sie als vorläufig betrachten.

Die wichtigsten Zahlen des Entwurfs im Überblick

Was ändert sich2026 (heute)2027 (Entwurf)2028 (Entwurf)
Grundfreibetrag12.348 €12.564 €12.900 €
Kindergeld pro Kind/Monat259 €267 €272 €
Kinderfreibetrag9.756 €10.056 €10.236 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.430 €1.430 €

Außerdem im Entwurf:

  • Sonn- und Feiertagszuschläge: Der steuerlich begünstigte Stundenlohn steigt von 50 € auf 75 €.
  • Handwerkerleistungen: Absetzbarkeit sinkt von 20 % auf 15 %, Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 €.
  • Minijobs: Der Pauschsteuersatz steigt von 2 % auf 5 %.
  • Spitzenverdiener: Neuer Spitzensteuersatz von 47 % ab 280.000 € zur Gegenfinanzierung.
  • Die volle Entlastungswirkung (rund 10 Mrd. €) entfaltet sich erst 2028.

Was bedeutet das für dein Netto?

Grundsätzlich: höhere Freibeträge = weniger zu versteuerndes Einkommen = etwas mehr Netto. Laut Bundesregierung wird etwa eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Gesamteinkommen ab 2028 über 600 € jährlich weniger Steuern zahlen als heute. Aber: Die Entlastung gleicht die sogenannte kalte Progression nicht vollständig aus. Steigt dein Lohn nur in Höhe der Inflation (im August 2,9 %), rutschst du trotzdem in einen höheren Steuertarif – real hast du dann trotz Reform weniger Kaufkraft. Darauf weisen Analysen hin; bemerkenswert ist, dass diese Kritik sogar aus dem Bundeswirtschaftsministerium selbst kommt.

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Häufige Fragen

Kommt die Reform sicher?
Nein. Die erste Lesung am 8. Oktober ist nur der Start. Bundestag, Bundesrat und der Koalitionsstreit entscheiden über die endgültige Fassung.
Muss ich 2027 etwas beantragen?
Nein. Freibeträge und Kindergeld gelten automatisch, sobald das Gesetz in Kraft ist – ein Antrag ist nicht nötig.
Was ist kalte Progression?
Wenn Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen, du aber wegen des starren Steuertarifs prozentual mehr Steuern zahlst. Deine Kaufkraft sinkt, obwohl brutto mehr auf dem Zettel steht.
Gilt das auch für Rentner?
Der höhere Grundfreibetrag (12.564 €) bedeutet: Wer nur eine kleine Rente ohne weitere Einkünfte hat, bleibt länger steuerfrei. Monatlich sind 2027 bis zu 1.047 € steuerfrei.
Quellen: Deutscher Bundestag – Erste Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes (8.10.2026, 9:00 Uhr, Liveübertragung; Drucksachen 21/8235 und 21/8283); BMF-Referentenentwurf via PwC-Blogs; Berichterstattung zur Unions-Blockade. Alle Zahlen: Regierungsentwurf, nicht beschlossen.
MU
Muhammad Usman
Informatiker & SEO-Spezialist – erstellt seit Jahren Gehalts- und Steuerrechner mit offiziellen BMF-Formeln.
Berechnungsgrundlagen: BMF – Entwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Regierungsentwurf; 1. Lesung 08.10.2026); Bundestag-Drucksachen 21/8235, 21/8283.
Zuletzt aktualisiert: 7. Oktober 2026.