Kurzantwort
Einen Firmenwagen versteuern heißt: Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wird jeden Monat auf dein Bruttogehalt aufgeschlagen und wie normaler Arbeitslohn mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belastet. Je nach Antrieb gelten 1 % (Verbrenner), 0,5 % (Plug-in-Hybrid) oder 0,25 % (Elektroauto) des Bruttolistenpreises – plus 0,03 % / 0,015 % / 0,0075 % pro Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Alternativ dokumentiert ein Fahrtenbuch die tatsächliche Privatnutzung. Private Zuzahlungen mindern den Vorteil direkt.
Alle Versteuerungsmethoden im Überblick
| Methode | So wird versteuert | Passt zu |
|---|---|---|
| 1-Prozent-Regelung | Pauschal 1 % des Listenpreises / Monat + 0,03 % × km | Hoher Privatanteil, wenig Aufwand |
| Fahrtenbuch | Tatsächlicher Privatanteil aus den Gesamtkosten | Überwiegend dienstliche Nutzung (> 50 %) |
| 0,25-%-Regelung | 0,25 % des Listenpreises / Monat + 0,0075 % × km (BEV ≤ 70.000 €) | Elektro-Dienstwagen |
| 0,5-%-Regelung | 0,5 % des Listenpreises / Monat + 0,015 % × km | Plug-in-Hybrid, teure E-Autos |
| 0,002-%-Tagesmethode | 0,002 % × Listenpreis × km × Fahrtage (statt 0,03-%-Pauschale) | Weniger als 15 Arbeitstage / Monat vor Ort |
Die Wahl zwischen Pauschale und Fahrtenbuch triffst du für das gesamte Kalenderjahr – ein Wechsel unterjährig ist ausgeschlossen. Die E-Auto-Sätze gelten automatisch, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
Lohnsteuer und Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil
Der geldwerte Vorteil ist kein zusätzliches Geld auf deinem Konto – er erhöht nur dein steuer- und beitragspflichtiges Brutto. Dein Arbeitgeber führt darauf Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse sowie deinen Arbeitnehmeranteil an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung steigt – diese Kosten trägt allein der Arbeitgeber.
Beispiel: 4.000 € Gehalt + 640 € geldwerter Vorteil = 4.640 € steuerpflichtiges Brutto. In Steuerklasse 1 zahlst du auf die 640 € rund 200–220 € Lohnsteuer und Sozialabgaben – dein Netto sinkt also um etwa diesen Betrag, obwohl du keinen Cent mehr ausgezahlt bekommst. Wie stark der Effekt bei deinem Gehalt ist, zeigt der Brutto-Netto-Rechner: Gib dort einfach Gehalt plus geldwerten Vorteil als Brutto ein.
Was mindert den geldwerten Vorteil?
- Private Zuzahlung: Zahlst du z. B. 150 € monatlich an den Arbeitgeber (etwa für ein höherwertiges Modell), werden nur 490 € statt 640 € versteuert – die Zuzahlung wird direkt abgezogen.
- Nur dienstliche Nutzung: Ist die Privatnutzung vertraglich ausgeschlossen und wird das überwacht, entfällt die Versteuerung ganz – dann aber auch jede private Fahrt.
- Homeoffice-Tage: Bei weniger als 15 Präsenztagen im Monat lohnt die 0,002-%-Tagesmethode statt der Monatspauschale.
- Unfallkosten: Ersetzt der Arbeitgeber Kosten eines Dienstunfalls, bleibt das steuerfrei. Bei Privatunfällen trägst du die Kosten selbst.
- Kraftstoff für Privatfahrten: Zahlt der Arbeitgeber auch deinen privaten Sprit, zählt das als zusätzlicher geldwerter Vorteil – tanke privat besser selbst.
Firmenwagen in der Steuererklärung
Der Arbeitgeber hat den geldwerten Vorteil bereits über die Lohnabrechnung versteuert – in der Steuererklärung musst du ihn nicht erneut angeben. Prüfe aber die Lohnsteuerbescheinigung: Der Vorteil steht dort als Teil des Bruttoarbeitslohns. Die Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer) kannst du trotzdem als Werbungskosten geltend machen – sie wird allerdings um den versteuerten Arbeitsweg-Zuschlag nicht gekürzt, sondern steht dir unabhängig zu. Bei Fahrtenbuch-Nutzern prüft das Finanzamt die Aufzeichnungen besonders genau – bewahre alle Belege (Tankquittungen, Werkstattrechnungen) mindestens bis zum Abschluss der Veranlagung auf.
Für 2027 stehen Änderungen im Steuerrecht an – den aktuellen Stand findest du in unserem Brutto-Netto-Rechner 2027 und der Übersicht zur Einkommensteuerreform 2027.