E-Auto & Steuer 2026

Elektroauto als Firmenwagen 2026: 0,25%-Regelung nutzen

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

Nur 0,25 % statt 1 %: So sparst du mit dem E-Dienstwagen jeden Monat hunderte Euro Steuern. Voraussetzungen, Plug-in-Hybrid-Regeln und steuerfreier Ladestrom.

Firmenwagen-Rechner 2026

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Kurzantwort

Für reine Elektroautos als Firmenwagen gilt 2026 die 0,25-Prozent-Regelung: Statt 1 % werden monatlich nur 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert – Voraussetzung ist ein Listenpreis von maximal 70.000 €. Der Arbeitsweg-Zuschlag sinkt parallel auf 0,0075 % pro Kilometer. Plug-in-Hybride werden mit 0,5 % begünstigt, wenn sie die Umweltkriterien erfüllen. Beispiel: E-Auto für 45.000 €, 20 km Arbeitsweg = 112,50 € + 67,50 € = 180 € im Monat – gegenüber 640 € beim vergleichbaren Verbrenner.

Die 0,25-Prozent-Regelung im Detail

Eingeführt wurde die Begünstigung, um die Elektromobilität im Fuhrpark zu fördern. Sie gilt für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge, deren Bruttolistenpreis 70.000 € nicht übersteigt. Die Grenze wurde mit dem Wachstumschancengesetz zum 1. Januar 2024 von 60.000 auf 70.000 € angehoben – maßgeblich ist der Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung.

Liegt der Listenpreis über 70.000 €, greift für das E-Auto die 0,5-Prozent-Regelung – immer noch halb so viel wie beim Verbrenner. Für den Arbeitsweg gilt jeweils ein Viertel des normalen Zuschlags: 0,0075 % bei der 0,25-%-Regel, 0,015 % bei der 0,5-%-Regel.

FahrzeugtypMonatlicher SatzArbeitsweg / kmVoraussetzung
E-Auto (BEV)0,25 %0,0075 %Listenpreis ≤ 70.000 €
E-Auto (BEV)0,5 %0,015 %Listenpreis > 70.000 €
Plug-in-Hybrid0,5 %0,015 %CO₂-Grenzwert oder Mindestreichweite erfüllt
Verbrenner1 %0,03 %–

Plug-in-Hybrid: Wann gelten die 0,5 %?

Plug-in-Hybride erhalten die Halbierung nur, wenn sie umweltfreundlich genug sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung:

  • Anschaffung bis 2021: CO₂-Ausstoß max. 50 g/km oder elektrische Mindestreichweite 40 km.
  • 2022 bis 2024: CO₂ max. 50 g/km oder Reichweite mindestens 60 km.
  • Ab 2025: CO₂ max. 50 g/km oder Reichweite mindestens 80 km.

Erfüllt der Hybrid die Kriterien nicht, wird er wie ein Verbrenner mit 1 % versteuert – ein teurer Irrtum bei älteren Modellen mit kleiner Batterie. Prüfe daher vor der Bestellung die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des Fahrzeugs.

Rechenbeispiel: E-Auto vs. Verbrenner

Der Unterschied ist dramatisch – gerade bei längerem Arbeitsweg:

E-Auto 45.000 € (0,25 %)Verbrenner 40.000 € (1 %)
Privatnutzung / Monat112,50 €400 €
Arbeitsweg 20 km / Monat67,50 €240 €
Geldwerter Vorteil / Monat180 €640 €
Pro Jahr2.160 €7.680 €

Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % sparst du mit dem E-Auto rund 160 € Lohnsteuer im Monat – dazu kommen geringere Sozialabgaben auf den niedrigeren geldwerten Vorteil. Nutze den Firmenwagen-Rechner, um deine persönlichen Zahlen durchzuspielen.

Ladestrom und Wallbox: Was ist steuerfrei?

Gute Nachrichten für E-Auto-Fahrer: Lädt dein Arbeitgeber das Fahrzeug im Betrieb, bleibt der Strom steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG) – das gilt auch für Plug-in-Hybride. Für das Laden zu Hause kann der Arbeitgeber dir pauschale Beträge steuerfrei erstatten: Bei zusätzlicher Lademöglichkeit im Betrieb sind das 30 € monatlich (E-Auto) bzw. 15 € (Hybrid), ohne betriebliche Lademöglichkeit 70 € bzw. 35 €. Eine vom Arbeitgeber überlassene Wallbox für zu Hause kann er pauschal mit 25 % versteuern – für dich bleibt sie dann abgabenfrei.

Häufige Fragen

Wie funktioniert die 0,25-Prozent-Regelung beim E-Auto?
Bei reinen Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € werden monatlich nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert – der Arbeitsweg-Zuschlag beträgt 0,0075 % pro Kilometer. Beispiel: 45.000 €, 20 km = 180 € im Monat statt 640 € beim Verbrenner.
Bis zu welchem Preis gilt die 0,25-Prozent-Regelung?
Bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 € (seit 2024, vorher 60.000 €). Teurere Elektroautos fallen unter die 0,5-Prozent-Regelung – immer noch die Hälfte des Verbrenners.
Welche Plug-in-Hybride bekommen die 0,5-Prozent-Regelung?
Nur Modelle, die die Umweltkriterien erfüllen: Seit 2025 sind das max. 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite. Ältere Hybride mit kleiner Batterie werden wie Verbrenner mit 1 % versteuert.
Ist der Ladestrom vom Arbeitgeber steuerfrei?
Ja – das Laden im Betrieb ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei. Für das Laden zu Hause kann der Arbeitgeber pauschale Beträge steuerfrei erstatten (bis 70 €/Monat beim E-Auto ohne betriebliche Lademöglichkeit).
Lohnt sich ein E-Auto als Firmenwagen mehr als ein Verbrenner?
Steuerlich fast immer: Der geldwerte Vorteil ist rund 70 % niedriger, dazu kommen geringere laufende Kosten (Strom vs. Sprit, weniger Wartung). Bei 45.000 € Listenpreis sparst du gegenüber dem Verbrenner über 5.500 € zu versteuerndes Einkommen pro Jahr.
Was passiert, wenn der E-Auto-Listenpreis über 70.000 € liegt?
Dann gilt die 0,5-Prozent-Regelung: monatlich 0,5 % des Listenpreises plus 0,015 % pro Entfernungskilometer. Bei 80.000 € und 20 km sind das 400 € + 240 € = 640 € – also so viel wie ein 40.000-€-Verbrenner.
Quellen: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3–4 EStG (0,25-%- und 0,5-%-Regelung); § 3 Nr. 46 EStG (Ladestrom); Wachstumschancengesetz (Anhebung auf 70.000 € zum 1.1.2024); BMF-Schreiben zur Firmenwagenbesteuerung.
Berechnungsgrundlagen: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 3 Nr. 46 EStG, Wachstumschancengesetz. Alle Angaben ohne Gewähr – kein Ersatz für Steuerberatung.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026.