Kurzantwort
Für reine Elektroautos als Firmenwagen gilt 2026 die 0,25-Prozent-Regelung: Statt 1 % werden monatlich nur 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert – Voraussetzung ist ein Listenpreis von maximal 70.000 €. Der Arbeitsweg-Zuschlag sinkt parallel auf 0,0075 % pro Kilometer. Plug-in-Hybride werden mit 0,5 % begünstigt, wenn sie die Umweltkriterien erfüllen. Beispiel: E-Auto für 45.000 €, 20 km Arbeitsweg = 112,50 € + 67,50 € = 180 € im Monat – gegenüber 640 € beim vergleichbaren Verbrenner.
Die 0,25-Prozent-Regelung im Detail
Eingeführt wurde die Begünstigung, um die Elektromobilität im Fuhrpark zu fördern. Sie gilt für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge, deren Bruttolistenpreis 70.000 € nicht übersteigt. Die Grenze wurde mit dem Wachstumschancengesetz zum 1. Januar 2024 von 60.000 auf 70.000 € angehoben – maßgeblich ist der Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung.
Liegt der Listenpreis über 70.000 €, greift für das E-Auto die 0,5-Prozent-Regelung – immer noch halb so viel wie beim Verbrenner. Für den Arbeitsweg gilt jeweils ein Viertel des normalen Zuschlags: 0,0075 % bei der 0,25-%-Regel, 0,015 % bei der 0,5-%-Regel.
| Fahrzeugtyp | Monatlicher Satz | Arbeitsweg / km | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| E-Auto (BEV) | 0,25 % | 0,0075 % | Listenpreis ≤ 70.000 € |
| E-Auto (BEV) | 0,5 % | 0,015 % | Listenpreis > 70.000 € |
| Plug-in-Hybrid | 0,5 % | 0,015 % | CO₂-Grenzwert oder Mindestreichweite erfüllt |
| Verbrenner | 1 % | 0,03 % | – |
Plug-in-Hybrid: Wann gelten die 0,5 %?
Plug-in-Hybride erhalten die Halbierung nur, wenn sie umweltfreundlich genug sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung:
- Anschaffung bis 2021: CO₂-Ausstoß max. 50 g/km oder elektrische Mindestreichweite 40 km.
- 2022 bis 2024: CO₂ max. 50 g/km oder Reichweite mindestens 60 km.
- Ab 2025: CO₂ max. 50 g/km oder Reichweite mindestens 80 km.
Erfüllt der Hybrid die Kriterien nicht, wird er wie ein Verbrenner mit 1 % versteuert – ein teurer Irrtum bei älteren Modellen mit kleiner Batterie. Prüfe daher vor der Bestellung die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des Fahrzeugs.
Rechenbeispiel: E-Auto vs. Verbrenner
Der Unterschied ist dramatisch – gerade bei längerem Arbeitsweg:
| E-Auto 45.000 € (0,25 %) | Verbrenner 40.000 € (1 %) | |
|---|---|---|
| Privatnutzung / Monat | 112,50 € | 400 € |
| Arbeitsweg 20 km / Monat | 67,50 € | 240 € |
| Geldwerter Vorteil / Monat | 180 € | 640 € |
| Pro Jahr | 2.160 € | 7.680 € |
Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % sparst du mit dem E-Auto rund 160 € Lohnsteuer im Monat – dazu kommen geringere Sozialabgaben auf den niedrigeren geldwerten Vorteil. Nutze den Firmenwagen-Rechner, um deine persönlichen Zahlen durchzuspielen.
Ladestrom und Wallbox: Was ist steuerfrei?
Gute Nachrichten für E-Auto-Fahrer: Lädt dein Arbeitgeber das Fahrzeug im Betrieb, bleibt der Strom steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG) – das gilt auch für Plug-in-Hybride. Für das Laden zu Hause kann der Arbeitgeber dir pauschale Beträge steuerfrei erstatten: Bei zusätzlicher Lademöglichkeit im Betrieb sind das 30 € monatlich (E-Auto) bzw. 15 € (Hybrid), ohne betriebliche Lademöglichkeit 70 € bzw. 35 €. Eine vom Arbeitgeber überlassene Wallbox für zu Hause kann er pauschal mit 25 % versteuern – für dich bleibt sie dann abgabenfrei.