Kurzantwort
Ein Firmenwagen, den du auch privat nutzen darfst, ist steuerlich ein geldwerter Vorteil: Dein Arbeitgeber versteuert ihn jeden Monat als zusätzlichen Arbeitslohn. Die Höhe hängt vom Bruttolistenpreis, der Antriebsart und deinem Arbeitsweg ab. Für Verbrenner gilt die 1-Prozent-Regelung, für Plug-in-Hybride 0,5 % und für Elektroautos 0,25 % – jeweils plus 0,03 % pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Beispiel: 40.000 € Listenpreis, Verbrenner, 20 km Arbeitsweg = 400 € + 240 € = 640 € geldwerter Vorteil im Monat.
So berechnet sich der geldwerte Vorteil
Der geldwerte Vorteil setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen – dem Pauschalwert für die private Nutzung und dem Zuschlag für den Arbeitsweg:
| Baustein | Verbrenner | Plug-in-Hybrid | Elektroauto |
|---|---|---|---|
| Private Nutzung (monatlich) | 1 % des Listenpreises | 0,5 % des Listenpreises | 0,25 % des Listenpreises |
| Arbeitsweg (pro km, monatlich) | 0,03 % des Listenpreises | 0,015 % des Listenpreises | 0,0075 % des Listenpreises |
Maßgeblich ist immer der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung – inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung, aber ohne Überführungskosten. Rabatte, die dein Arbeitgeber beim Kauf erzielt hat, zählen nicht: Versteuert wird der offizielle Listenpreis. Das ist besonders bei stark rabattierten Modellen schmerzhaft.
Rechenbeispiele: Was kostet dich der Firmenwagen wirklich?
Der geldwerte Vorteil erhöht dein steuerpflichtiges Brutto – du zahlst darauf Lohnsteuer und Sozialabgaben nach deiner Steuerklasse. Drei typische Fälle bei 20 km Arbeitsweg:
| Fahrzeug | Listenpreis | Geldwerter Vorteil / Monat | Pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Verbrenner (1 %) | 40.000 € | 640 € | 7.680 € |
| Plug-in-Hybrid (0,5 %) | 50.000 € | 400 € | 4.800 € |
| Elektroauto (0,25 %) | 45.000 € | 180 € | 2.160 € |
Rechenweg Verbrenner: 40.000 € × 1 % = 400 € plus 40.000 € × 0,03 % × 20 km = 240 €. Der Elektro-Vergleich zeigt, warum die 0,25-Prozent-Regelung so attraktiv ist: Bei höherem Listenpreis zahlst du trotzdem nur 180 € im Monat. Wie sich das auf dein Netto auswirkt, zeigt dir der Brutto-Netto-Rechner 2026 – gib dort einfach dein Gehalt plus geldwerten Vorteil als Brutto ein.
1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch?
Du hast die Wahl zwischen zwei Methoden. Die 1-Prozent-Regelung ist pauschal und unkompliziert – ideal bei hohem Privatanteil. Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn du überwiegend dienstlich fährst: Versteuert wird dann nur der tatsächliche Privatanteil, ermittelt aus den Gesamtkosten des Fahrzeugs. Das Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und in geschlossener Form geführt werden – nachträgliche Excel-Tabellen erkennt das Finanzamt nicht an. Elektronische Fahrtenbücher mit manipulationssicherer GPS-Aufzeichnung sind zulässig.
Faustregel: Liegt dein dienstlicher Anteil über etwa 50 %, rechne das Fahrtenbuch durch – darunter ist die Pauschale meist günstiger. Für die Steuererklärung gilt: Alle Details zur Versteuerung findest du auf unserer Übersichtsseite Firmenwagen versteuern 2026.
Worauf du 2026 achten solltest
- Private Zuzahlungen mindern den geldwerten Vorteil: Zahlst du z. B. 100 € monatlich dazu, werden nur 540 € statt 640 € versteuert.
- Arbeitgeberzuschuss zum Laden: Strom fürs E-Auto vom Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.
- Unfallkosten auf Dienstfahrten ersetzt der Arbeitgeber steuerfrei – private Unfallkosten dagegen nicht.
- Wechsel der Methode (pauschal vs. Fahrtenbuch) ist nur zum Jahreswechsel möglich, nicht unterjährig.