Was ist die Kirchensteuer – und warum steht sie auf meiner Gehaltsabrechnung?
Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer auf die Einkommensteuer, die der Staat im Auftrag der Religionsgemeinschaften einzieht. Sie erscheint automatisch auf der Gehaltsabrechnung, wenn das Finanzamt in Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eine Konfessionszugehörigkeit gespeichert hat.
Das Besondere im Vergleich zu anderen Steuern: Die Kirchensteuer hängt direkt an einer persönlichen Entscheidung. Wer Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt sie. Wer austritt, zahlt sie nicht mehr. Keine andere Steuer in Deutschland funktioniert so.
Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Kirchensteuergesetze der Bundesländer sowie § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG, der die steuerliche Abzugsfähigkeit regelt. Die Finanzbehörden führen die Steuer ein, zweimal jährlich an die Kirchen ab.
Wie wird die Kirchensteuer berechnet? Die Formel
Die Kirchensteuer wird nicht auf das Bruttogehalt berechnet – das ist der häufigste Irrtum. Ausgangspunkt ist immer die Lohnsteuer, die nach Steuerklasse, Grundfreibetrag und Kinderfreibeträgen ermittelt wird.
Schritt 2: zvE → Lohnsteuer (nach Steuerklasse, BMF-Tarif 2026)
Schritt 3: Lohnsteuer × 8 % oder 9 % = Kirchensteuer
Ein konkretes Beispiel: Sie verdienen 4.000 Euro brutto in Steuerklasse 1, wohnen in NRW. Die Lohnsteuer beträgt ca. 636 Euro monatlich. Die Kirchensteuer darauf beträgt: 636 × 9 % = 57,24 Euro pro Monat – oder 686,88 Euro im Jahr.
Die Kinderfreibeträge senken die Kirchensteuer spürbar. 2026 beträgt der Kinderfreibetrag insgesamt 9.756 Euro je Kind (6.828 Euro Sachbedarf + 2.928 Euro Betreuungs-/Erziehungsbedarf). Dieser wird bei der Kirchensteuerberechnung immer berücksichtigt – auch wenn beim Kindergeld die Günstigerprüfung greift.
Kirchensteuersätze 2026 nach Bundesland
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Kirchensteuersätze. Welcher gilt, hängt ausschließlich davon ab, wo Sie Ihren Wohnsitz haben – nicht, welcher Konfession Sie angehören.
| Bundesland | Kirchensteuersatz | Kappung möglich? |
|---|---|---|
| Bayern | 8 % | Nein |
| Baden-Württemberg | 8 % | Ja (ca. 3,5 %) |
| Berlin | 9 % | Ja (ca. 3–4 %) |
| Brandenburg | 9 % | Ja |
| Bremen | 9 % | Ja |
| Hamburg | 9 % | Ja (ca. 3 %) |
| Hessen | 9 % | Ja (ca. 3,75 %) |
| Mecklenburg-Vorpommern | 9 % | Ja |
| Niedersachsen | 9 % | Ja |
| Nordrhein-Westfalen | 9 % | Ja (ca. 3,5–4 %) |
| Rheinland-Pfalz | 9 % | Ja |
| Saarland | 9 % | Ja |
| Sachsen | 9 % | Ja |
| Sachsen-Anhalt | 9 % | Ja |
| Schleswig-Holstein | 9 % | Ja |
| Thüringen | 9 % | Ja |
Quelle: Kirchensteuergesetze der Länder, lohn-info.de, Stand Januar 2026
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Kirchensteuerpflichtig sind alle Arbeitnehmer, die zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen:
- Sie sind Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (meistens evangelisch oder katholisch, auch jüdische Gemeinden erheben Kirchensteuer)
- Ihr Einkommen übersteigt den Grundfreibetrag von 12.348 Euro jährlich (2026) – d. h. Sie zahlen tatsächlich Lohnsteuer
Keine Kirchensteuer zahlen: Konfessionslose, Muslime, Buddhisten, Hindus, Mitglieder von Freikirchen ohne eigene Kirchensteuer, sowie alle, die aus der Kirche ausgetreten sind.
Wichtig für Zugezogene: Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht und einer steuererhebenden Kirche angehört, wird ab dem Zuzugsdatum kirchensteuerpflichtig. Das gilt auch für Mitglieder einer deutschen Kirche, die nach vielen Jahren zurückkehren – die Kirchensteuerpflicht entsteht wieder automatisch mit der Ummeldung.
Kirchensteuer in Beispielen – so viel zahlen Sie wirklich
Beispiel 1: 3.000 Euro brutto · Steuerklasse 1 · NRW · kein Kind
| Lohnsteuer (mtl.) | ~ 329 € |
| Kirchensteuer (9 %) | ~ 29,61 € |
| Kirchensteuer jährlich | ~ 355 € |
| Nettogehalt mit KiSt | ~ 2.031 € |
Beispiel 2: 5.000 Euro brutto · Steuerklasse 3 · Bayern · 2 Kinder
| Lohnsteuer (mtl., nach Kinderfreibetrag) | ~ 195 € |
| Kirchensteuer (8 %) | ~ 15,60 € |
| Kirchensteuer jährlich | ~ 187 € |
| Nettogehalt mit KiSt | ~ 3.530 € |
Beispiel 3: 8.000 Euro brutto · Steuerklasse 1 · Hamburg · kein Kind
| Lohnsteuer (mtl.) | ~ 2.010 € |
| Kirchensteuer (9 %) | ~ 180,90 € |
| Kirchensteuer jährlich | ~ 2.171 € |
| Kappung möglich (ab ca. 60.000 € zvE) | Ja |
| Nettogehalt mit KiSt | ~ 4.368 € |
Alle Werte gerundet. Für Ihr genaues Ergebnis: Rechner oben nutzen.
Kirchensteuer sparen: Was ist legal möglich?
1. Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen
Die gezahlte Kirchensteuer ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG vollständig als Sonderausgabe abzugsfähig. Sie senkt das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer. Praktisch: Von 100 Euro gezahlter Kirchensteuer kommen je nach Grenzsteuersatz 25 bis 42 Euro über die Steuererklärung zurück.
Das bedeutet: Die tatsächliche Netto-Belastung durch die Kirchensteuer ist deutlich geringer als der nominale Betrag auf der Abrechnung.
2. Kappung der Kirchensteuer beantragen
Bei sehr hohem Einkommen kann die Kirchensteuer auf einen festen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt werden – die sogenannte Kappung. Die Kappungsgrenze liegt je nach Bundesland zwischen 2,75 und 4 Prozent des zvE.
Beispiel: 150.000 Euro zvE, Hamburg (Kappung bei 3 %). Normale Kirchensteuer wäre: Lohnsteuer ca. 55.000 Euro × 9 % = 4.950 Euro. Mit Kappung: max. 150.000 × 3 % = 4.500 Euro. Ersparnis: 450 Euro jährlich.
Achtung Bayern: Die Kappung gilt in Bayern nicht. Dafür ist der Kirchensteuersatz mit 8 % bereits niedriger als in anderen Ländern.
3. Kirchenaustritt
Der einzige Weg, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, ist der Kirchenaustritt. Zuständige Stelle ist das Standesamt (in den meisten Bundesländern) oder das Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, NRW). Benötigt wird der Personalausweis.
Die Kosten variieren: In Brandenburg und Bremen ist der Austritt kostenlos, in Baden-Württemberg bis zu 60 Euro. Ab dem Folgemonat nach dem Austritt wird keine Kirchensteuer mehr vom Lohn abgezogen. Zu viel gezahlte Kirchensteuer wird erst mit der nächsten Einkommensteuererklärung erstattet – prüfen Sie daher Ihre Abrechnungen in den ersten 1–2 Monaten nach dem Austritt.
Kirchensteuer und Kapitalerträge
Kirchensteuer fällt nicht nur auf Lohnsteuer an, sondern auch auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Banken fragen jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob ein Kirchenmitglied vorliegt, und behalten die Kirchensteuer automatisch ein.
Der Steuersatz auf Kapitalerträge beträgt ebenfalls 8 oder 9 Prozent – berechnet auf die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Dadurch steigt die Gesamtbelastung auf Kapitalerträge von 25 auf etwa 27,5 Prozent (bei 8 %) oder 27,8 Prozent (bei 9 %).
Tipp: Wer keinen automatischen Einzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk setzen lassen. Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge muss dann selbst in der Steuererklärung angegeben werden.
Kirchensteuer bei Ehepaaren und besonderen Fällen
Ein Partner ist konfessionslos
Nur der kirchenangehörige Partner zahlt Kirchensteuer – berechnet auf seinen eigenen Lohnsteueranteil. Der konfessionslose Partner zahlt nichts.
Beide Partner gehören verschiedenen Kirchen an
Bei gemeinsamer Veranlagung wird die Kirchensteuer je hälftig an beide Kirchen abgeführt.
Besonderes Kirchgeld in Bayern und Baden-Württemberg
In Bayern und Baden-Württemberg kann bei Ehepaaren, bei denen ein Partner nicht erwerbstätig ist, das sogenannte besondere Kirchgeld anfallen. Es richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen und kann die geringere Kirchensteuer des nicht verdienenden Partners ausgleichen.
Kirchensteuer auf Abfindungen
Abfindungen unterliegen über die Fünftelregelung einer ermäßigten Einkommensteuer. Die Kirchensteuer wird auf diese ermäßigte Steuer berechnet – nicht auf die volle Abfindung. Seit 2025 läuft die Fünftelregelung ausschließlich über die Steuererklärung, nicht mehr über den Arbeitgeber.
Häufige Fragen zur Kirchensteuer 2026
Wie hoch ist die Kirchensteuer 2026?
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Zahlt man im Minijob Kirchensteuer?
Wie kann ich die Kirchensteuer legal vermeiden?
Was ist die Kappung der Kirchensteuer?
Warum zahlt Bayern 8 % und nicht 9 %?
Wann fängt und wann endet die Kirchensteuerpflicht?
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