Die Verdienstgrenze steigt von 556 auf 603 Euro pro Monat (7.236 € pro Jahr), der Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro. Was das für Ihre Stunden, Ihr Netto und Ihre Rechte bedeutet – mit Tabellen und den häufigsten Fehlern zum Vermeiden.
Was sich 2026 geändert hat
Verdienstgrenze: 603 € pro Monat. Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde. Bei Mindestlohn sind das max. 43,3 Stunden pro Monat (603 ÷ 13,90).
Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?
Formel: Monatsverdienst = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,333.
| Stundenlohn | 8 h/Woche | 10 h/Woche | 12 h/Woche |
|---|---|---|---|
| 13,90 € | 482 € | 602 € | 723 € (zu hoch) |
| 15,00 € | 520 € | 652 € (zu hoch) | 782 € (zu hoch) |
| 18,00 € | 624 € (zu hoch) | 780 € | 936 € |
| 20,00 € | 694 € (zu hoch) | 867 € | 1.040 € |
Faustregel: Bei Mindestlohn sind ca. 10 Stunden pro Woche das Maximum.
Was bleibt vom Minijob netto übrig?
Keine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben für Arbeitnehmer – von 603 € brutto bleiben 603 € netto. Ausnahme Rentenversicherung: Standardmäßig pflichtig, Befreiung per Antrag möglich. Ohne Befreiung: 3,6 % Eigenanteil (21,70 € → netto 581,30 €), dafür volle Rentenansprüche.
Mehrere Minijobs: Verdienste werden zusammengerechnet!
Zwei Minijobs à 400 € = 800 € → kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig (Midijob). Ausnahme: Ein Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt frei; jeder weitere wird zusammengerechnet.
Von 603,01 Euro an: Der Midijob (Übergangsbereich 603,01–2.000 €)
Voll sozialversichert, aber reduzierte Arbeitnehmerbeiträge (Faktor F 0,6619 in 2026). Beispiel: 800 € brutto → nur ca. 90 € Sozialabgaben statt ca. 160 €. Die Rentenansprüche berechnen sich aus dem tatsächlichen Verdienst (die Rente sinkt NICHT).
Was der Arbeitgeber zahlt
Pauschal ca. 30 % (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Lohnsteuer pauschal) plus Umlagen.
Die 5 häufigsten Fehler
1. Weihnachtsgeld vergessen (zählt zum Verdienst). 2. Zwei Minijobs nicht zusammengerechnet. 3. Unbezahlte Überstunden. 4. Keine Rentenversicherungs-Befreiung beantragt. 5. Schwarzarbeit.