Kurzantwort
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) auf den Weg gebracht. Kernpunkt für Arbeitnehmer: Der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte. Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen dann insgesamt 4,5 % statt 4,2 % Pflegebeitrag. Den Zuschlag trägst du allein – der Arbeitgeber gibt nichts dazu. Zusätzlich steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 300 € im Monat. Für Eltern ändert sich beim Beitragssatz nichts: Sie bleiben bei 3,6 %.
Was genau ändert sich? Die wichtigsten Zahlen im Überblick
| Maßnahme | 2026 (heute) | Ab 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Kinderlosenzuschlag | 0,6 Prozentpunkte | 0,9 Prozentpunkte |
| Gesamtbeitrag kinderlose Versicherte (ab 23) | 4,2 % | 4,5 % |
| Allgemeiner Beitragssatz (Eltern, Versicherte mit Kindern) | 3,6 % | 3,6 % (unverändert) |
| Beitragsbemessungsgrenze Pflege | 5.812,50 € / Monat | + 300 € / Monat (offizielle Rechengrößen 2027 noch ausstehend) |
| Zuschlag bei beitragsfreier Mitversicherung von Partnern | – | 0,52 Prozentpunkte ab 2028 |
Das Ziel des Gesetzes: Die Pflegekassen sollen 2027 um rund 6,25 Milliarden Euro entlastet werden. Ohne Gegenmaßnahmen droht laut Entwurf 2027 ein rechnerisches Defizit von etwa 7,6 Milliarden Euro, ab 2028 von über 15 Milliarden Euro pro Jahr.
So viel Netto verlierst du – Rechenbeispiele
Die 0,3 Prozentpunkte extra wirken direkt auf dein Netto – jeden Monat. Hier die Mehrbelastung für kinderlose Versicherte, gerechnet aus dem Kabinettsentwurf:
| Monatsbrutto | Mehrkosten pro Monat | Mehrkosten pro Jahr |
|---|---|---|
| 3.000 € | 9,00 € | 108 € |
| 3.400 € | 10,20 € | 122,40 € |
| 3.500 € | 10,50 € | 126 € |
| 4.000 € | 12,00 € | 144 € |
| 5.000 € | 15,00 € | 180 € |
Rechenweg: 0,3 % deines beitragspflichtigen Bruttos – bei 3.000 € also 3.000 € × 0,003 = 9 €. Und Achtung bei hohen Gehältern: Wer oberhalb der neuen Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt zusätzlich etwa 8,10 € im Monat mehr, weil die Grenze um 300 € steigt. Das trifft kinderlose Gutverdiener doppelt.
Wen trifft es nicht?
- Eltern: Wer Kinder hat, zahlt keinen Kinderlosenzuschlag – der allgemeine Satz von 3,6 % bleibt unverändert.
- Junge Versicherte: Der Zuschlag gilt erst ab 23 Jahren.
- Auszubildende: Für Azubis ändert sich beim Beitrag nichts Grundlegendes – der Arbeitgeber zahlt die Beiträge weiter.
- Mitversicherte Kinder: Kinder bleiben beitragsfrei familienversichert.
2028 kommt der nächste Schritt: Die bislang beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird zum 1. Januar 2028 in einen Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten umgewandelt. Bei 4.000 € Brutto sind das rund 21 € im Monat zusätzlich – mit Ausnahmen etwa bei der Betreuung kleiner Kinder, bei Behinderung oder bei der Pflege von Angehörigen.
Der Zeitplan: Wann wird die Pflegereform beschlossen?
Der Kabinettsbeschluss ist nur der Auftakt. Nach Angaben des AOK-Bundesverbands ist für das parlamentarische Verfahren dieser Ablauf vorgesehen:
| Schritt | Termin |
|---|---|
| 1. Lesung im Bundestag | 6. November 2026 |
| Anhörung | 11. oder 25. November 2026 |
| 1. Durchgang Bundesrat | 30. November 2026 |
| 2. und 3. Lesung im Bundestag | 11. Dezember 2026 |
| Abschließender Bundesratsdurchgang | 18. Dezember 2026 |
Bis beide Kammern entschieden haben, gelten die bestehenden Ansprüche unverändert fort. Einzelne Regelungen können sich im Verfahren noch ändern – alle Zahlen auf dieser Seite sind Kabinettsentwurf, kein beschlossenes Gesetz.