Steuernews 2027

Pflegereform 2027: Kinderlose zahlen mehr – so viel Netto verlierst du

Der Kinderlosenzuschlag steigt von 0,6 auf 0,9 % – der Gesamtbeitrag für Kinderlose klettert auf 4,5 %. Alle Zahlen des Kabinettsentwurfs, Rechenbeispiele pro Gehalt und der Bundestag-Zeitplan.

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⚠️ Stand: 14. Oktober 2026 – Alle Angaben beziehen sich auf den Kabinettsentwurf vom 30. September 2026. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 6. November angesetzt.

Kurzantwort

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) auf den Weg gebracht. Kernpunkt für Arbeitnehmer: Der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte. Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen dann insgesamt 4,5 % statt 4,2 % Pflegebeitrag. Den Zuschlag trägst du allein – der Arbeitgeber gibt nichts dazu. Zusätzlich steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 300 € im Monat. Für Eltern ändert sich beim Beitragssatz nichts: Sie bleiben bei 3,6 %.

Was genau ändert sich? Die wichtigsten Zahlen im Überblick

Maßnahme2026 (heute)Ab 2027 (Entwurf)
Kinderlosenzuschlag0,6 Prozentpunkte0,9 Prozentpunkte
Gesamtbeitrag kinderlose Versicherte (ab 23)4,2 %4,5 %
Allgemeiner Beitragssatz (Eltern, Versicherte mit Kindern)3,6 %3,6 % (unverändert)
Beitragsbemessungsgrenze Pflege5.812,50 € / Monat+ 300 € / Monat (offizielle Rechengrößen 2027 noch ausstehend)
Zuschlag bei beitragsfreier Mitversicherung von Partnern–0,52 Prozentpunkte ab 2028

Das Ziel des Gesetzes: Die Pflegekassen sollen 2027 um rund 6,25 Milliarden Euro entlastet werden. Ohne Gegenmaßnahmen droht laut Entwurf 2027 ein rechnerisches Defizit von etwa 7,6 Milliarden Euro, ab 2028 von über 15 Milliarden Euro pro Jahr.

So viel Netto verlierst du – Rechenbeispiele

Die 0,3 Prozentpunkte extra wirken direkt auf dein Netto – jeden Monat. Hier die Mehrbelastung für kinderlose Versicherte, gerechnet aus dem Kabinettsentwurf:

MonatsbruttoMehrkosten pro MonatMehrkosten pro Jahr
3.000 €9,00 €108 €
3.400 €10,20 €122,40 €
3.500 €10,50 €126 €
4.000 €12,00 €144 €
5.000 €15,00 €180 €

Rechenweg: 0,3 % deines beitragspflichtigen Bruttos – bei 3.000 € also 3.000 € × 0,003 = 9 €. Und Achtung bei hohen Gehältern: Wer oberhalb der neuen Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt zusätzlich etwa 8,10 € im Monat mehr, weil die Grenze um 300 € steigt. Das trifft kinderlose Gutverdiener doppelt.

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Wen trifft es nicht?

  • Eltern: Wer Kinder hat, zahlt keinen Kinderlosenzuschlag – der allgemeine Satz von 3,6 % bleibt unverändert.
  • Junge Versicherte: Der Zuschlag gilt erst ab 23 Jahren.
  • Auszubildende: Für Azubis ändert sich beim Beitrag nichts Grundlegendes – der Arbeitgeber zahlt die Beiträge weiter.
  • Mitversicherte Kinder: Kinder bleiben beitragsfrei familienversichert.

2028 kommt der nächste Schritt: Die bislang beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird zum 1. Januar 2028 in einen Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten umgewandelt. Bei 4.000 € Brutto sind das rund 21 € im Monat zusätzlich – mit Ausnahmen etwa bei der Betreuung kleiner Kinder, bei Behinderung oder bei der Pflege von Angehörigen.

Der Zeitplan: Wann wird die Pflegereform beschlossen?

Der Kabinettsbeschluss ist nur der Auftakt. Nach Angaben des AOK-Bundesverbands ist für das parlamentarische Verfahren dieser Ablauf vorgesehen:

SchrittTermin
1. Lesung im Bundestag6. November 2026
Anhörung11. oder 25. November 2026
1. Durchgang Bundesrat30. November 2026
2. und 3. Lesung im Bundestag11. Dezember 2026
Abschließender Bundesratsdurchgang18. Dezember 2026

Bis beide Kammern entschieden haben, gelten die bestehenden Ansprüche unverändert fort. Einzelne Regelungen können sich im Verfahren noch ändern – alle Zahlen auf dieser Seite sind Kabinettsentwurf, kein beschlossenes Gesetz.

Häufige Fragen

Kommt die Pflegereform 2027 sicher?
Nein. Der Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 ist nur der Start. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen – erste Lesung am 6. November 2026, beide Kammern sollen bis zum 18. Dezember 2026 entscheiden.
Ab wann gilt der höhere Beitrag für Kinderlose?
Laut Entwurf zum 1. Januar 2027: Der Kinderlosenzuschlag steigt von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte, der Gesamtbeitrag für kinderlose Versicherte ab 23 Jahren von 4,2 auf 4,5 Prozent.
Warum zahlen Kinderlose mehr Pflegebeitrag?
Der Zuschlag existiert bereits heute und soll den demografischen Effekt abbilden: Kinderlose tragen weniger zur künftigen Beitragszahlergeneration bei. Den Zuschlag zahlen Arbeitnehmer allein – der Arbeitgeber beteiligt sich nicht.
Ich habe Kinder – ändert sich 2027 etwas für mich?
Beim Beitragssatz nicht: Eltern bleiben bei 3,6 %. Spürbar wird allenfalls die angehobene Beitragsbemessungsgrenze (+300 €/Monat), falls dein Gehalt darüber liegt.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Bis zu dieser Grenze wird dein Gehalt für die Pflegeversicherung herangezogen – Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. Sie liegt 2026 bei 5.812,50 € im Monat und soll 2027 um 300 € monatlich steigen. Die offiziellen Rechengrößen 2027 stehen noch aus.
Was kostet mich die angehobene Beitragsbemessungsgrenze?
Nur wer mindestens bis zur neuen Grenze verdient, zahlt mehr. Kinderlose Gutverdiener oberhalb der Grenze zahlen laut Entwurf zusätzlich rund 8,10 € im Monat – zusätzlich zum höheren Kinderlosenzuschlag.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit – Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (30.9.2026); AOK-Bundesverband – Zeitplan des parlamentarischen Verfahrens; cash-online.de: „Pflegereform 2027: Diese Kosten kommen auf Versicherte zu“; ad-hoc-news.de: „Pflegeneuordnungsgesetz: Kinderlose sollen ab 2027 mehr Pflegebeitrag zahlen“, „Pflegegrad 1 soll ab 2027 bis zu 131 Euro verlieren“, „Ehepartner sollen ab 2028 eigene Beiträge zahlen“; buerger-geld.org: „Neues Pflegegesetz: Das ändert sich ab 2027“. Alle Zahlen: Regierungsentwurf, nicht beschlossen.
Berechnungsgrundlagen: BMG – Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (30.9.2026); AOK-Bundesverband – parlamentarischer Zeitplan; Berichterstattung von cash-online.de, ad-hoc-news.de und buerger-geld.org (Stand: 14.10.2026). Alle Zahlen beziehen sich auf den Regierungsentwurf – das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026.