ALG 1 · 60% des Nettolohns · 2026

Arbeitslosengeld Rechner 2026
ALG 1 berechnen

Zuletzt aktualisiert: 3. Oktober 2026

Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) exakt berechnen — 60% bzw. 67% des Nettolohns. Steuerklassen-Einfluss, Bezugsdauer und Tabelle für 2026.

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Arbeitslosengeld Rechner 2026 – ALG 1 berechnen

Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) beträgt 60 % des letzten Nettolohns — mit Kind 67 %. Der Arbeitslosengeld Rechner 2026 zeigt, wie viel ALG 1 Sie bei Arbeitslosigkeit erhalten würden. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Nettogehalt (Auszahlungsbetrag) der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Die Steuerklasse hat dabei einen entscheidenden Einfluss — wer in SK 5 oder SK 6 war, erhält deutlich weniger ALG 1 als bei SK 1 oder SK 3.

ALG 1 — Grundformel 2026

MerkmalWert
ALG 1 ohne Kind60 % des pauschalierten Nettolohns
ALG 1 mit Kind67 % des pauschalierten Nettolohns
BemessungszeitraumLetzte 12 Monate vor Arbeitslosigkeit
BemessungsentgeltDurchschnittlicher Bruttolohn der letzten 12 Monate
LeistungsbemessungsentgeltPauschaliertes Netto (nach BMF-Formel)
Max. Bezugsdauer12–24 Monate (je nach Alter und Versicherungszeit)

ALG 1 Tabelle 2026 — Arbeitslosengeld nach Bruttogehalt

Näherungswerte für das monatliche Arbeitslosengeld 1. Berechnung: SK 1, GKV, NRW, keine Kirchensteuer.

Brutto/MonatNetto SK 1 ca.ALG 1 (60 %)ALG 1 mit Kind (67 %)
1.500 €~ 1.211 €~ 727 €~ 812 €
2.000 €~ 1.477 €~ 886 €~ 989 €
2.500 €~ 1.769 €~ 1.061 €~ 1.185 €
3.000 €~ 2.054 €~ 1.233 €~ 1.376 €
3.500 €~ 2.333 €~ 1.400 €~ 1.563 €
4.000 €~ 2.606 €~ 1.563 €~ 1.746 €
5.000 €~ 3.130 €~ 1.878 €~ 2.097 €

Näherungswerte. Die Bundesagentur für Arbeit berechnet das ALG 1 nach einer eigenen Pauschalierungsformel. Für exakte Werte: ba-arbeitsagentur.de nutzen.

Steuerklasse und ALG 1 — kritischer Zusammenhang

Die Steuerklasse beeinflusst das ALG 1 direkt, weil das Arbeitslosengeld vom Nettolohn (Auszahlungsbetrag) abhängt. Wer in SK 5 oder SK 6 war, hatte einen niedrigeren Nettolohn — und bekommt damit weniger ALG 1.

SteuerklasseNetto bei 3.000 € bruttoALG 1 (60 %)Unterschied zu SK 1
SK 1~ 2.054 €~ 1.233 €—
SK 2~ 2.149 €~ 1.289 €+ 57 €
SK 3~ 2.312 €~ 1.387 €+ 155 €
SK 4~ 2.054 €~ 1.233 €≈ gleich
SK 5~ 1.722 €~ 1.033 €– 200 €
SK 6~ 1.682 €~ 1.010 €– 223 €

Wichtig: Wer eine Kündigung oder Arbeitslosigkeit absehen kann, sollte mindestens 7 Monate vorher die Steuerklasse wechseln — von SK 5 zu SK 4 oder von SK 3/5 zu SK 4/4. Die Bundesagentur wertet die letzten 12 Monate, aber mindestens 150 Tage im günstigeren Tarif verbessern das Ergebnis bereits merklich.

Anspruchsdauer ALG 1 2026

Wie lange man ALG 1 bezieht, hängt von der Versicherungszeit (Beschäftigungsdauer) und dem Alter ab:

VersicherungszeitAlter bei ArbeitslosigkeitBezugsdauer ALG 1
12 Monateegal6 Monate
16 Monateegal8 Monate
20 Monateegal10 Monate
24 Monateegal12 Monate
30 Monateab 50 Jahre15 Monate
36 Monateab 55 Jahre18 Monate
48 Monateab 58 Jahre24 Monate

Voraussetzungen für ALG 1

  • Innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt
  • Arbeitslos gemeldet bei der Bundesagentur für Arbeit (persönlich oder online)
  • Arbeit gesucht — aktiv Bewerbungen nachweisen
  • Verfügbar für den Arbeitsmarkt (Vollzeit oder Teilzeit)

ALG 1 und Lohnsteuer — ist Arbeitslosengeld steuerpflichtig?

ALG 1 ist steuerfrei — es wird keine Lohnsteuer einbehalten. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf andere steuerpflichtige Einkünfte im gleichen Jahr. Wer im Jahr der Arbeitslosigkeit noch Arbeitslohn bezogen hat, muss eine Einkommensteuererklärung einreichen und zahlt ggf. Lohnsteuer-Nachzahlungen auf das Gesamteinkommen.

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld Rechner

Wie wird Arbeitslosengeld 1 berechnet?
ALG 1 = 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind) des pauschalierten Nettolohns. Das pauschalierte Netto wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer eigenen Formel berechnet — es weicht leicht vom tatsächlichen Nettolohn ab. Grundlage ist das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten 12 Monate.
Wie lange bekommt man ALG 1?
6 bis 24 Monate, abhängig von Versicherungszeit und Alter. Bei 12 Monaten Beschäftigung: 6 Monate ALG 1. Bei 24 Monaten: 12 Monate. Wer über 58 ist und 48 Monate versichert war: bis zu 24 Monate ALG 1.
Beeinflusst die Steuerklasse das Arbeitslosengeld?
Ja, stark. Das ALG 1 richtet sich nach dem Nettolohn. SK 5 ergibt ein niedrigeres Netto als SK 1 — und damit weniger ALG 1. Bei 3.000 € brutto ist der Unterschied zwischen SK 3 (~ 1.410 €) und SK 6 (~ 936 €) fast 474 € ALG 1 pro Monat. Wer Arbeitslosigkeit befürchtet: rechtzeitig Steuerklasse wechseln.
Ist Arbeitslosengeld steuerpflichtig?
ALG 1 ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte im gleichen Jahr. Wer im Arbeitslosigkeitsjahr noch Arbeitslohn hatte, muss eine Einkommensteuererklärung einreichen — es kann zu Nachzahlungen kommen.
Was kommt nach ALG 1?
Nach dem ALG-1-Bezug folgt bei weiter bestehender Bedürftigkeit das Bürgergeld (früher Hartz IV). Das Bürgergeld ist einkommens- und vermögensabhängig und wird vom Jobcenter berechnet. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 ca. 563 € pro Monat.
Wie melde ich mich arbeitslos an?
Persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder online unter arbeitsagentur.de. Die Meldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Wichtig: Bereits 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden — sonst droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.

Über den Autor

Muhammad Usman Umar ist Gründer und Entwickler von mein-nettogehalt.de. Der Informatiker (BSc Computer Science) und SEO- & GEO-Spezialist mit mehr als sieben Jahren SEO-Erfahrung, unter anderem in Agenturen in Kopenhagen, entwickelt datengetriebene Rechner-Tools. Derzeit arbeitet er als Technical Ads Specialist für die Werbeplattform von TikTok (TikTok-Ads-Projekt, Concentrix) und ist spezialisiert auf technisches SEO, KI-Suche (AEO/GEO) und Full-Stack-Webentwicklung. Alle Berechnungen auf dieser Seite basieren auf dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) 2026 des Bundesministeriums der Finanzen und werden bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.

Zuletzt geprüft: 3. Oktober 2026 · Mehr über uns

Berechnungsgrundlage & Quellen

Alle Ergebnisse werden nach den amtlichen Vorgaben für 2026 berechnet:

  • Lohnsteuer: Programmablaufplan (PAP) 2026 des BMF und Einkommensteuertarif nach § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €)
  • Vorsorgepauschale 2026 nach § 39b EStG (inkl. Teilbetrag Arbeitslosenversicherung)
  • Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (KV/PV 69.750 €, RV/AV 101.400 €), Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung 1,8 % bzw. 2,4 % kinderlos
  • Solidaritätszuschlag (Freigrenze 20.350 €), Kirchensteuer 8 % / 9 %, Minijob-Grenze 603 €

Geprüft gegen die Prüftabelle des BMF · Zuletzt aktualisiert: 3. Oktober 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für eine Steuerberatung.