Wie berechnet sich das Arbeitslosengeld 1?
Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) berechnet sich aus dem Durchschnittslohn der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Genauer gesagt wird ein pauschaliertes Nettolohn berechnet – das ist nicht identisch mit Ihrem tatsächlichen Netto, sondern ein gesetzlich festgelegter Wert.
Der ALG-1-Satz beträgt 60% des pauschalierten Nettolohns (ohne Kind) oder 67% mit mindestens einem Kind. Berechnet wird es auf Basis Ihres Bruttogehalts der letzten 12 Monate.
ALG 1 Tabelle 2026 – Schätzwerte
Näherungswerte für Steuerklasse 1, GKV, NRW:
| Monatsbrutto | Monatsnetto (ca.) | ALG 1 (60%) | ALG 1 (67% mit Kind) |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | ~ 1.521 € | ~ 913 € | ~ 1.019 € |
| 2.500 € | ~ 1.798 € | ~ 1.079 € | ~ 1.205 € |
| 3.000 € | ~ 2.061 € | ~ 1.237 € | ~ 1.381 € |
| 3.500 € | ~ 2.312 € | ~ 1.387 € | ~ 1.549 € |
| 4.000 € | ~ 2.550 € | ~ 1.530 € | ~ 1.709 € |
Schätzwerte. Das tatsächliche ALG 1 berechnet die Bundesagentur für Arbeit auf Basis des pauschalierten Nettolohns.
ALG 1 und Steuerklasse – Was Sie wissen müssen
Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe des Arbeitslosengelds erheblich. Wer in SK 3 war, hatte ein höheres Netto – und bekommt daher mehr ALG. Wer kurz vor einer erwarteten Kündigung steht, sollte deshalb frühzeitig die Steuerklasse prüfen.
Wichtig: Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfolgen, damit er für das ALG relevant ist.
Ihren genauen Nettolohn als Basis für das ALG berechnen: Brutto-Netto-Rechner 2026