Was ist das Faktorverfahren in Steuerklasse 4?
Das Faktorverfahren ist eine spezielle Variante von Steuerklasse 4 für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer. Dabei berechnet das Finanzamt einen individuellen Faktor (zwischen 0,500 und 1,000) für jeden Partner. Dieser Faktor sorgt dafür, dass die monatliche Lohnsteuer beider Partner zusammen exakt der voraussichtlichen Jahressteuer entspricht — keine Nachzahlungen, keine Erstattungen.
Steuerklasse 4 mit Faktor vs. ohne Faktor vs. SK 3/5
Beispiel: Partner A verdient 4.000 Euro brutto, Partner B verdient 2.000 Euro brutto. GKV, keine Kinder, NRW.
SK 3/5
Partner B: ~1.235 €
Nachzahlung am Jahresende möglich
SK 4 mit Faktor ✓
Partner B: ~1.521 €
Keine Nachzahlung nötig
SK 4/4
Partner B: ~1.521 €
Erstattung in Steuererklärung
Näherungswerte. Für exaktes Ergebnis: Rechner oben nutzen.
Wie wird der Faktor berechnet?
Der Faktor wird vom Finanzamt berechnet und auf Antrag in ELStAM eingetragen. Die Formel:
Faktor = Voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer (Splitting) ÷ Summe der Einzelsteuern beider Partner in SK 4
Das Ergebnis liegt immer zwischen 0,500 und 1,000. Jeder Partner erhält seinen eigenen Faktor, der monatlich auf die berechnete SK-4-Lohnsteuer angewendet wird.
Beispielrechnung
Partner A: 4.000 € brutto/Monat → SK-4-Lohnsteuer ca. 636 €/Monat
Partner B: 2.000 € brutto/Monat → SK-4-Lohnsteuer ca. 72 €/Monat
Voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer (Splitting): ca. 7.800 €
Summe Einzelsteuern SK 4: (636 + 72) × 12 = ca. 8.496 €
Faktor = 7.800 ÷ 8.496 = ca. 0,918
Monatliche Lohnsteuer mit Faktor: Partner A: 636 × 0,918 = ca. 584 €
Wann lohnt sich das Faktorverfahren?
- Unterschiedliche Gehälter, keine hohen Nachzahlungen gewünscht: Das Faktorverfahren sorgt dafür, dass die monatliche Steuer genau passt.
- Ein Partner geht in Elternzeit: Das Elterngeld wird auf Basis des Nettogehalts der letzten 12 Monate berechnet. Mit Faktorverfahren ist das Netto fair verteilt.
- Midijob-Kombination: Wenn ein Partner in der Gleitzone (520–2.000 €) verdient, ist das Faktorverfahren oft günstiger als SK 5.
- Wechselnde Gehälter: Bei Provisionen, Boni oder variablen Gehältern verhindert das Faktorverfahren unerwartete Jahres-Nachzahlungen.
Wichtig: Das Faktorverfahren muss aktiv beim Finanzamt beantragt werden — über das ELSTER-Portal oder persönlich. Der Antrag gilt für ein Kalenderjahr und muss bei Bedarf jährlich erneuert werden.
Faktorverfahren beantragen — So geht es 2026
- Schritt 1: Gehen Sie auf www.elster.de und loggen Sie sich ein.
- Schritt 2: Formulare → Lohnsteuer → "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung"
- Schritt 3: Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren auswählen
- Schritt 4: Voraussichtliche Jahreslöhne beider Partner eintragen
- Schritt 5: Das Finanzamt berechnet den Faktor und trägt ihn in ELStAM ein
- Schritt 6: Ihr Arbeitgeber liest den Faktor automatisch ab
Steuerklasse 4 Faktor vs. 3/5 — Der direkte Vergleich
| Kriterium | SK 3/5 | SK 4 mit Faktor |
|---|---|---|
| Netto Hauptverdiener | Höher | Etwas niedriger |
| Netto Geringverdiener | Niedriger | Höher |
| Jahressteuerlast gesamt | Identisch | Identisch |
| Nachzahlung möglich | Ja, oft hoch | Nein |
| Steuererklärung Pflicht | Ja, Pflicht | Freiwillig |
| Fairness zwischen Partnern | Ungleich | Fair |
| Beantragung nötig | Ja | Ja |