Steuerklasse 4 mit Faktor — Faktorverfahren 2026
Das Faktorverfahren (Steuerklasse 4 mit Faktor) ermöglicht Ehepaaren, das Ehegattensplitting bereits monatlich bei der Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen — ohne die Risiken von SK 3/5. Ein individuell berechneter Faktor (zwischen 0 und 1) reduziert die monatliche Lohnsteuer beider Partner fair verteilt nach ihren Einkommensanteilen.
Wie wird der Faktor berechnet?
Faktor = voraussichtliche ESt (Splitting) ÷ voraussichtliche ESt (SK 4 ohne Faktor)
Beispiel: Partner A verdient 3.500 €, Partner B 2.500 €/Monat. Das Finanzamt berechnet: voraussichtliche ESt bei Splitting = 9.600 €/Jahr. Voraussichtliche ESt ohne Faktor (SK 4) = 11.280 €/Jahr. Faktor = 9.600 ÷ 11.280 = 0,85.
| Merkmal | SK 4 ohne Faktor | SK 4 mit Faktor | SK 3/5 |
|---|---|---|---|
| Monatliche LSt | Wie SK 1 (jeder Partner) | Anteilig gesplittet | SK 3: sehr niedrig; SK 5: sehr hoch |
| Nachzahlungsrisiko | Moderat | Sehr gering | Hoch (SK 3/5) |
| Fairness | Gleich | Einkommensanteilig | SK 5 stark benachteiligt |
| Steuererklärungspflicht | Nein (meist) | Ja (empfohlen) | Ja (Pflicht) |
| Antrag nötig | Nein | Ja, jährlich | Ja |
Wann lohnt sich das Faktorverfahren?
Das Faktorverfahren lohnt sich bei unterschiedlichem Einkommen beider Partner (ca. 60/40 bis 70/30) und wenn beide arbeiten. Es verhindert hohe Nachzahlungen durch SK 3/5, verteilt die Lohnsteuerlast fairer und vermeidet, dass der SK-5-Partner für Elterngeld oder Arbeitslosengeld benachteiligt wird.
Den genauen Nettolohn mit SK 4 berechnen: → Steuerklasse 4 Rechner