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Steuerklasse 4 mit Faktor 2026

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Steuerklasse 4 mit Faktor — Faktorverfahren 2026

Das Faktorverfahren (Steuerklasse 4 mit Faktor) ermöglicht Ehepaaren, das Ehegattensplitting bereits monatlich bei der Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen — ohne die Risiken von SK 3/5. Ein individuell berechneter Faktor (zwischen 0 und 1) reduziert die monatliche Lohnsteuer beider Partner fair verteilt nach ihren Einkommensanteilen.

Wie wird der Faktor berechnet?

Faktor = voraussichtliche ESt (Splitting) ÷ voraussichtliche ESt (SK 4 ohne Faktor)

Beispiel: Partner A verdient 3.500 €, Partner B 2.500 €/Monat. Das Finanzamt berechnet: voraussichtliche ESt bei Splitting = 9.600 €/Jahr. Voraussichtliche ESt ohne Faktor (SK 4) = 11.280 €/Jahr. Faktor = 9.600 ÷ 11.280 = 0,85.

MerkmalSK 4 ohne FaktorSK 4 mit FaktorSK 3/5
Monatliche LStWie SK 1 (jeder Partner)Anteilig gesplittetSK 3: sehr niedrig; SK 5: sehr hoch
NachzahlungsrisikoModeratSehr geringHoch (SK 3/5)
FairnessGleichEinkommensanteiligSK 5 stark benachteiligt
SteuererklärungspflichtNein (meist)Ja (empfohlen)Ja (Pflicht)
Antrag nötigNeinJa, jährlichJa

Wann lohnt sich das Faktorverfahren?

Das Faktorverfahren lohnt sich bei unterschiedlichem Einkommen beider Partner (ca. 60/40 bis 70/30) und wenn beide arbeiten. Es verhindert hohe Nachzahlungen durch SK 3/5, verteilt die Lohnsteuerlast fairer und vermeidet, dass der SK-5-Partner für Elterngeld oder Arbeitslosengeld benachteiligt wird.

Den genauen Nettolohn mit SK 4 berechnen: → Steuerklasse 4 Rechner